Start Verbraucherschutz Cum-Ex und das Bundeszentralamt für Steuern

Cum-Ex und das Bundeszentralamt für Steuern

519
geralt / Pixabay

Cum-Ex-Geschäfte – Clevere Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater kamen auf eine geniale Geldvermehrungsidee. Rund um die Zahlung einer Dividende wurde Aktien „virtuell“ gehandelt und es wurden Steuern erstattet, die wegen der Luftgeschäfte gar nicht angefallen waren. Möglich war dies nur, weil nicht richtig kontrolliert wurde… Aktien sind ja Wertpapiere, die man früher im Besitz hatte und heute mittels Girosammelverwahrung irgendwo liegen? Bloß wo?

Sozusagen die Eierlegendewollmichsau

Im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen hat das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) der Erstattung von Kapitalertragsteuer für die Jahre 2006 bis 2011 in insgesamt 206 Antragsverfahren mit einem Erstattungsvolumen in Höhe von rund 1,25 Milliarden Euro nicht entsprochen. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/12692) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/11912) mitteilt, bedeutet dies, dass in diesen Fällen Anträge aufgrund von andauernden Cum-Ex-Ermittlungen noch nicht beschieden, Anträge aufgrund bereits abgeschlossener Cum-Ex-Ermittlungen von den Antragstellern zurückgenommen oder vom Bundeszentralamt für Steuern abgelehnt wurden. In vier Fallkomplexen mit insgesamt acht Erstattungsanträgen habe das Bundeszentralamt für Steuern Verständigungen geschlossen und Kapitalertragsteuer in Höhe von rund 54 Millionen Euro zurückerhalten.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, ist das Aufkommen aus der Abgeltungssteuer auf Zinsen und auf Veräußerungserträge seit 2009 drastisch zurückgegangen. Betrug dieses Aufkommen im Jahre 2009 noch 12,4 Milliarden Euro, so sank es bis 2018 auf rund 6,9 Milliarden Euro. Demgegenüber stieg in diesen Zeitraum die Kapitalertragsteuer auf Dividenden von rund 12,5 auf rund 23,2 Milliarden Euro.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein