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Michael Turgut und die deutsche Justiz

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Nun, dass beide sicherlich keine Freunde mehr werden, dürfte jedem klar sein. Zu viele Verfahren hat es in den letzten 10 Jahren rund um Michael Turgut gegeben wegen des einen oder anderen strafrechtlichen Vorwurfs, den die ermittelnde Staatsanwaltschaft zum Beispiel in Hof gegen ihn erhoben hatte.

Dabei war Michael Turgut durchaus auch als Gewinner aus dem Gerichtssaal herausgegangen. Letztlich hatte er aber dann ein Urteil gegen sich erhalten, bei dem er eine Haftstrafe in Höhe von vier Jahren antreten musste. Auch das hat Michael Turgut ordentlich und korrekt getan. Nun gibt es aber rund um diese Haftstrafe mächtig Ärger für Michael Turgut.

Dieser offene Vollzug ist nun widerrufen worden. Grund: laut Berliner Kurier, habe Michael Turgut in Berlin weiter seinen Geschäften nachgehen wollen. Sozusagen fröhlich morgens aus der Haftanstalt raus und abends wieder rein. Alles im gepflegten Anzug und zwischendurch Kundenbesuche, Vertriebsgespräche und Vorträge halten. Das war der Berliner Justiz dann doch zu viel. Quittung: GESCHLOSSENER Vollzug ab sofort. Was das nun für den Vertrieb von Michael Turgut bedeutet wird man abwarten müssen.

Natürlich hat Michael Turgut die Möglichkeit, gegen die Aufhebung des offenen Vollzugs in Widerspruch zu gehen. Über diesen Antrag müsste dann das Berliner Kammergericht entscheiden.

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