Den kleinen Sieg gegen diebewertung.de aus Leipzig gönnen wir Dr. Lucas Brost doch aus vollem Herzen, denn vermutlich ist es eine der seltenen Gelegenheiten, dass ein Rechtsanwalt mit einem positiven Urteil gegen unser Schwesterportal für neue Mandate Werbung machen kann. Dies wird er vermutlich auch auskosten, denn natürlich muss auch ein Rechtsanwalt die Kosten des täglichen Lebens bedienen.
Hierbei ging es um eine Klage gegen Thomas Bremer von diebewertung.de, weil er „auf dem von ihm verantworteten Portal http://www.graumarktinfos.de eine Falschbehauptung über einen Schweizer Investor getätigt“ habe. Weiter heißt es in dem kurzen Bericht: „Der Investor erhob Klage zum Landgericht Leipzig, welches die Falschbehauptung in erster Instanz verbot, zwei weitere Anträge jedoch zurückwies (Urt. v. 18.01.2019, Az. 08 O 2927/16).“
Nun ist es jedem überlassen, mit einem 1/3-Sieg zu werben, aber, wenn man das als Rechtsanwalt schon nötig hat, so ein Kollege von Dr. Lucas Brost, dann sollte man seinen Job als Rechtsanwalt an den Nagel hängen. Dieser Auffassung möchten wir uns hier nicht anschließen, denn Dr. Lucas Brost ist ein sympathischer Rechtsanwalt, mit dem wir uns immer wieder gerne vor Gericht treffen.
Was allerdings nicht in dem o.g. Artikel zu finden ist, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, ist der Name des Schweizer Investors. Warum wird dieser so explizit verschwiegen? Geht es um Datenschutz? Oder möchte die Kanzlei möglicherweise nicht in Verbindung gebracht werden mit diesem jungen Mann? Das wäre aus unserer Sicht nachvollziehbar angesichts all der negativen Nachrichten, die man um den Investor im Internet so findet.
Es handelte sich hierbei nämlich um Sven Kaufmann. Unter seinem ehemaligen Namen – Sven Donhuysen – ist der Mandant von Dr. Lucas Brost vielen Lesern eher bekannt von Anlageinvestments der Euro Grundinvest-Gruppe, der Investaq GmbH, der IPF Beteiligungs GmbH, der UNO Investments und der UNO Verwaltungs GmbH, der Bayern Palais Bauträger GmbH usw.
Dass ein Rechtsanwalt jedes Mandat annimmt, ohne zu hinterfragen, woher das finanzierende Geld stammt, ist ja nicht ungewöhnlich. Ob es moralisch vertretbar ist, möchten wir hier nicht diskutieren. Blöd ist es dann aber, wenn die dahinterstehende Kanzlei sich anderes auf die Fahnen geschrieben hat. Aber darüber können wir gerne einmal bei der nächsten Gelegenheit diskutieren.
Lucas Brost versuchte übrigens schon seit geraumer Zeit, mit uns eine außergerichtliche Einigung zu finden. Derartigen prozessabkürzenden Maßnahmen sind wir natürlich gegenüber offen. Allerdings wollte Lucas Brost dies mit der Maßgabe verbinden, dass wir unsere Beiträge zu Sven Donhuysen bzw. Kaufmann löschen; dem verweigern wir uns weiterhin, da aus unserer Sicht der Anleger über die anhaltenden Aktivitäten des „Schweizer Investors“ informiert werden sollte. Dieser Meinung schloss sich auch das Gericht nicht an.
In einem anderen Punkt ging die Meinung des Gerichts mit unserer allerdings auseinander. Das hatte das Gericht in der Verhandlung deutlich gemacht, woraufhin wir unseren Widerspruch zurückgezogen haben.
Nun hoffen wir, sehr geehrter Herr Dr. Brost, dass Sie auf Ihren 33 1/3-Prozent-Erfolg wenigstens angestoßen haben. Das meinen wir ganz ehrlich!