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Staatsanwaltschaft Hannover – Geldwäsche

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mohamed_hassan / Pixabay

Staatsanwaltschaft Hannover

4101 Js 117692/18

Im Ermittlungsverfahren 4101 Js 117692/18 gegen Kim-Jana Neddermeyer wegen des Verdachts der Geldwäsche hat die Staatsanwaltschaft Hannover bisher folgende Vermögenswerte zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter vorläufig sichergestellt:

Kontoguthaben in Höhe von 2.063,34 Euro

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l Abs. 4 StPO analog.

Hannover, 18.07.2019

Eisenhauer, Erster Staatsanwalt

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