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Habona Invest GmbH – Einzelhandelsfonds 06 vorzeitig erfolgreich platziert

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„Der Habona Einzelhandelsfonds 06 wurde Anfang Juni 2019 vorzeitig, erfolgreich vollplatziert. Ein Produkt aus dem Hause Habona Invest GmbH geführt durch die Geschäftsführer: Johannes Palla, Guido Küther, Hans Christian Schmidt“ So kann man es auf der Seite des Unternehmens lesen, welches Geld von Anlegern eingesammelt hat: Alle Fonds von Habona Invest orientieren sich an einem umfassenden Sicherheitskonzept und einer Kombination aus sehr lang laufenden Mietverträgen mit bonitätsstarken Mietern sowie einer deutlich kürzeren Fondslaufzeit. Jede Immobilie wird einzeln geprüft und damit ein Portfolio generiert, das homogen und diversifiziert ist, einen guten Mietermix besitzt sowie regional ausgeglichen ist.“

Da der Schlussverkauf nach dem Prospekt im Juni 2019 enden sollten, ist der letzte Investor einige Tage zu früh gefunden worden. Der Fonds ist auf fünf Jahre konzipiert, die Mindestsumme der Beteiligung von Anlegern war 10.000 €. Hoffentlich wird das für alle Beteiligten ein gutes Geschäft. Der Anleger jedenfalls zahlt erst einmal 5% Aufgeld auf seine Beteiligungssumme an eine Servicegesellschaft. Hier der ganze Prospekt.

Anleger an dem Immobilienkapital beteiligen

Das ist natürlich gut für die Anleger, wenn diese zum Beispiel mittelbar an Einzelhandelsflächen beteiligt sind. Interessant ist die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung für das Jahr 2018.

Da machen sich die ca. 8 Millionen Euro Vertriebskosten im Jahre 2018 ziemlich bemerkbar. Genaugenommen endete das Geschäftsjahr 2018 mit einem Minus von 13.326.855,52 Euro!In der Erläuterung der Bilanz rechtfertigt das Unternehmen das folgendermaßen: „4 Mio € Verlust aufgrund einer Abschreibung auf den Wert von Immobilien: Die Zeitwertänderung (TEUR -4.784; Vorjahr: TEUR -39) resultiert aus einem nicht realisierten Verlust bei der Neubewertung der Anteile an der Habona Objekt 06 GmbH & Co. KG sowie an der Habona Beteiligungs 06 GmbH. Der nicht realisierte Verlust resultiert im Geschäftsjahr im Wesentlichen aus der Differenz zwischen den Anschaffungskosten der erworbenen Immobilien einschließlich gezahlter Anschaffungsnebenkosten im Erwerbszeitpunkt und den Verkehrswerten/Kaufpreisen der Immobilien bei der Objektgesellschaft.“

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