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Energiekontor Umwelt GmbH und die diversen Ableger überzeugen nicht

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geralt / Pixabay

Doch machen Sie sich selber ein Bild davon! Deshalb haben wir im Folgenden diverse Bilanzen der Energiekontor Umwelt GmbH abgebildet.

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP FLD KG

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 2.198,00 3.906,00
I. Sachanlagen 2.198,00 3.906,00
B. Umlaufvermögen 1.037.388,69 909.897,08
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 277.232,17 378.150,53
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 760.156,52 531.746,55
C. Rechnungsabgrenzungsposten 23.162,00 27.993,00
Summe Aktiva 1.062.748,69 941.796,08

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 351.024,21 433.887,45
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 351.024,21 433.887,45
B. Rückstellungen 563.389,00 427.231,53
C. Verbindlichkeiten 148.335,48 80.677,10
Summe Passiva 1.062.748,69 941.796,08

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP FLD KG, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HR A 4014 BHV) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle

vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern. Zugänge werden grundsätzlich pro rata temporis ab dem Zeitpunkt der Abnahme der betreffenden Vermögensgegenstände abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 21.302,00 (Vj. EUR 0,00).

Die Restlaufzeiten der in Höhe von EUR 148.335,48 (Vj. EUR 80.677,10) passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 148.335,48 (Vj. EUR 80.677,10.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 0,00 (Vj. EUR 26.978,17).

IV. Haftungsverhältnisse gem. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

V. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018

Bremerhaven, den 20.03.2019

______________________________________

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP FLD KG

vertreten durch die Energiekontor Umwelt GmbH

Geschäftsführung:

Hermann Kosse

Carsten Thomas Schwarz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.3.2019.

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP KB KG

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 5.604,00 9.945,00
I. Sachanlagen 5.604,00 9.945,00
B. Umlaufvermögen 1.226.334,99 1.848.334,49
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 238.578,71 313.799,57
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 987.756,28 1.534.534,92
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.960,00 0,00
Summe Aktiva 1.233.898,99 1.858.279,49

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 526.472,55 1.273.340,59
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 526.472,55 1.273.340,59
B. Rückstellungen 632.079,22 556.968,93
C. Verbindlichkeiten 75.347,22 27.969,97
Summe Passiva 1.233.898,99 1.858.279,49

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP KB KG, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRA 4019 BHV) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 17.016,74 (Vj. EUR 10.022,61).

Die Restlaufzeiten der in Höhe von EUR 75.347,22 (Vj. EUR 27.969,97) passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 75.347,22 (Vj. EUR 27.969,97).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 8.835,01 (Vj. EUR 1.866,19).

IV. Haftungsverhältnisse gem. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

V. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018

Bremerhaven, den 09.03.2019

______________________________________

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP KB KG

vertreten durch die Energiekontor Umwelt GmbH

Geschäftsführung:

Hermann Kosse

Carsten Thomas Schwarz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 9.3.2019.

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP ZT KG

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 5,00 5,00
I. Sachanlagen 5,00 5,00
B. Umlaufvermögen 851.353,45 908.613,45
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 475.315,10 558.853,21
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 376.038,35 349.760,24
Summe Aktiva 851.358,45 908.618,45

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 460.847,91 552.444,40
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 460.847,91 552.444,40
B. Rückstellungen 349.369,91 330.976,47
C. Verbindlichkeiten 41.140,63 25.197,58
Summe Passiva 851.358,45 908.618,45

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP ZT KG, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HR A 4018 BHV) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB . Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern. Zugänge werden grundsätzlich pro rata temporis ab dem Zeitpunkt der Abnahme der betreffenden Vermögensgegenstände abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 17.630,64 (Vj. EUR 10.482,75).

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Bankkonten mit einem Saldo von insgesamt EUR 319.046,14 ausgewiesen, weil insoweit Dispositionsbeschränkungen der Guthaben auf Grund von Verpfändungen zu Gunsten von Kreditinstituten vorliegen.

Die Restlaufzeiten der in Höhe von EUR 41.140,63 (Vj. EUR 25.197,58) passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 41.140,63 (Vj. EUR 25.197,58),

V. Haftungsverhältnisse gem. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

VI. Sonstige Angaben

1. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018

Bremerhaven, den 12.03.2019

______________________________________

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP ZT KG

vertreten durch die Energiekontor Umwelt GmbH

Geschäftsführung:

Hermann Kosse

Carsten Thomas Schwarz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.3.2019.

Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Würselen KG

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 718.966,00 966.377,00
I. Sachanlagen 718.966,00 966.377,00
B. Umlaufvermögen 1.094.292,93 1.201.440,84
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 844.292,93 951.440,84
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 250.000,00 250.000,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.170,00 1.228,16
Summe Aktiva 1.815.428,93 2.169.046,00

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 893.564,57 993.208,28
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 893.564,57 993.208,28
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 176.310,89 221.326,42
C. Rückstellungen 222.717,78 190.447,99
D. Verbindlichkeiten 522.835,69 764.063,31
Summe Passiva 1.815.428,93 2.169.046,00

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Würselen KG, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HR A 4167 BHV) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern. Zugänge werden grundsätzlich pro rata temporis ab dem Zeitpunkt der Abnahme der betreffenden Vermögensgegenstände abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Bankkonten mit einem Saldo von insgesamt EUR 677.172,87 ausgewiesen, weil insoweit Dispositionsbeschränkungen der Guthaben auf Grund von Verpfändungen zu Gunsten von Kreditinstituten vorliegen.

Aufgrund der Vornahme von Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurde gem. § 273 HGB a.F. ein Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet, dessen Ansatz gem. Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten wird. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil in Höhe von EUR 45.015,53 enthalten.

Die Restlaufzeiten der in Höhe von EUR 522.835,69 (Vj. EUR 764.063,31) passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 276.683,69 (Vj. EUR 271.757,32),

Restlaufzeit über einem Jahr bis zu fünf Jahre EUR 246.152,00 (Vj. EUR 492.306,00).

Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind EUR 492.306,00 (Vj. EUR 738.460,00) besichert durch Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen sowie Verpfändungen von Kontoguthaben .

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 10.136,37 (Vj. EUR 14.307,18).

IV. Haftungsverhältnisse gem. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

V. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018

Bremerhaven, den 18.03.2019

______________________________________

Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Würselen KG

vertreten durch die Energiekontor Ökofonds GmbH

Geschäftsführung:

Hermann Kosse

Carsten Thomas Schwarz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 18.3.2019.

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BF KG

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 2.100,00 3.565,00
I. Sachanlagen 2.100,00 3.565,00
B. Umlaufvermögen 1.135.476,80 1.204.611,35
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 266.313,75 331.123,52
II. Wertpapiere 141.401,92 143.945,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 727.761,13 729.542,71
C. Rechnungsabgrenzungsposten 20.360,43 1.190,00
Summe Aktiva 1.157.937,23 1.209.366,35

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 619.641,08 794.191,87
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 619.641,08 794.191,87
B. Rückstellungen 499.602,16 367.606,00
C. Verbindlichkeiten 36.030,59 43.129,48
D. Rechnungsabgrenzungsposten 2.663,40 4.439,00
Summe Passiva 1.157.937,23 1.209.366,35

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BF KG, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HRA 4016 BHV) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 2.332,40 (Vj. EUR 0,00).

Die Restlaufzeiten der in Höhe von EUR 36.030,59 (Vj. EUR 43.129,48) passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 36.030,59 (Vj. EUR 43.129,48).

IV. Haftungsverhältnisse gem. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

V. Sonstige Angaben

1. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018

Bremerhaven, den 14.03.2019

______________________________________

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BF KG

vertreten durch die Energiekontor Umwelt GmbH

Geschäftsführung:

Hermann Kosse

Carsten Thomas Schwarz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 14.3.2019.

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP STRA KG

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 15.803,00 22.633,00
I. Sachanlagen 15.803,00 22.633,00
B. Umlaufvermögen 555.978,04 605.644,19
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 68.220,30 119.336,55
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 487.757,74 486.307,64
Summe Aktiva 571.781,04 628.277,19

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 304.487,55 332.363,16
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 304.487,55 332.363,16
B. Rückstellungen 237.583,41 176.494,00
C. Verbindlichkeiten 29.710,08 119.420,03
Summe Passiva 571.781,04 628.277,19

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben unter der Bilanz (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Bei der Gesellschaft bestehen keine angabepflichtigen Sachverhalte im Sinne des § 264 Absatz 1 Satz 5 HGB. Registerangaben gem. § 264 Abs. 1a HGB

Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Bremen unter der Registernummer HRA 4013 BHV geführt. Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018

Bremerhaven, den 19.03.2019

______________________________________

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP STRA KG

vertreten durch die Energiekontor Umwelt GmbH

Geschäftsführung:

Hermann Kosse

Carsten Thomas Schwarz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.3.2019.

Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH & Co. WP TRAN KG

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 1.105.486,00 2.311.188,00
I. Sachanlagen 1.105.486,00 2.311.188,00
B. Umlaufvermögen 1.707.197,00 1.495.880,41
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.346.705,24 644.936,07
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 360.491,76 850.944,34
Summe Aktiva 2.812.683,00 3.807.068,41

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 1.675.976,43 2.706.451,83
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.675.976,43 2.706.451,83
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 12.458,66 24.917,31
C. Rückstellungen 824.440,44 750.559,03
D. Verbindlichkeiten 299.807,47 325.140,24
Summe Passiva 2.812.683,00 3.807.068,41

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH & Co. WP TRAN KG, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HR A 4038 BHV) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern. Zugänge werden grundsätzlich pro rata temporis ab dem Zeitpunkt der Abnahme der betreffenden Vermögensgegenstände abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Restlaufzeiten der in Höhe von EUR 299.807,47 (Vj. EUR 325.140,24) passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 299.807,47 (Vj. EUR 325.140,24),

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 12.811,67 (Vj. EUR 26.939,56).

IV. Haftungsverhältnisse gem. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

V. Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018

Bremerhaven, den 12.04.2019

______________________________________

Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH & Co. WP TRAN KG

vertreten durch die Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH

Geschäftsführung:

Hermann Kosse

Carsten Thomas Schwarz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.4.2019.

Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP JÜ KG

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 1.287.189,00 1.777.493,00
I. Sachanlagen 1.287.189,00 1.777.493,00
B. Umlaufvermögen 1.463.437,34 1.673.446,77
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.463.437,34 1.673.446,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 65.400,20 64.173,38
Summe Aktiva 2.816.026,54 3.515.113,15

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 913.536,63 1.378.675,54
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 913.536,63 1.378.675,54
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 263.070,48 368.298,67
C. Rückstellungen 386.289,54 323.123,10
D. Verbindlichkeiten 1.138.302,89 1.320.619,84
E. Rechnungsabgrenzungsposten 114.827,00 124.396,00
Summe Passiva 2.816.026,54 3.515.113,15

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP JÜ KG, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HR A 4171 BHV) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern. Zugänge werden grundsätzlich pro rata temporis ab dem Zeitpunkt der Abnahme der betreffenden Vermögensgegenstände abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 10.093,37 (Vj. EUR 0,00).

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Bankkonten mit einem Saldo von insgesamt EUR 1.114.210,73 ausgewiesen, weil insoweit Dispositionsbeschränkungen der Guthaben auf Grund von Verpfändungen zu Gunsten von Kreditinstituten vorliegen.

Aufgrund der Vornahme von Sonderabschreibungen gem. § 7g EStG wurde gem. § 273 HGB a.F. ein Sonderposten mit Rücklageanteil gebildet, dessen Ansatz gem. Art. 67 Abs. 3 Satz 1 EGHGB beibehalten wird. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens mit Rücklageanteil in Höhe von 105.228,19 EUR enthalten.

Die Restlaufzeiten der in Höhe von EUR 1.138.302,89 (Vj. EUR 1.320.619,84) passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 708.694,89 (Vj. EUR 461.395,84),

Restlaufzeit über einem Jahr bis zu fünf Jahre EUR 429.608,00 (Vj. EUR 859.224,00).

Vom Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten sind EUR 859.224,00 (Vj. EUR 1.288.840,00) besichert durch Sicherungsübereignungen, Forderungsabtretungen sowie Verpfändungen von Kontoguthaben und Verpfändung der Anteile an der Windparkinfrastrukturgesellschaft.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 14.750,00 (Vj. EUR 1.489,08).

V. Haftungsverhältnisse gem. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

VI. Sonstige Angaben

1. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018

Bremerhaven, den 20.03.2019

______________________________________

Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP JÜ KG

vertreten durch die Energiekontor Ökofonds GmbH

Geschäftsführung:

Hermann Kosse

Carsten Thomas Schwarz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.3.2019.

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP Schlüchtern-Elm KG

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen 7.397,09 210.116,09
I. Sachanlagen 7.397,09 210.116,09
B. Umlaufvermögen 1.579.765,42 1.662.367,99
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 641.489,99 766.641,16
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 938.275,43 895.726,83
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.190,00 1.190,00
Summe Aktiva 1.588.352,51 1.873.674,08

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 665.795,84 1.108.024,94
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 665.795,84 1.108.024,94
B. Rückstellungen 714.643,44 462.886,60
C. Verbindlichkeiten 207.913,23 302.762,54
Summe Passiva 1.588.352,51 1.873.674,08

Anhang

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP Schlüchtern-Elm KG, Bremerhaven (Amtsgericht Bremen, HR A 4028 BHV) wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des Gesellschaftsvertrages beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274a, 276, 288 Abs. 1 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bewertungsmethoden maßgebend:

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sachanlagen werden ausschließlich linear abgeschrieben. Die Abschreibung erfolgt nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauern. Zugänge werden grundsätzlich pro rata temporis ab dem Zeitpunkt der Abnahme der betreffenden Vermögensgegenstände abgeschrieben.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel wurden mit dem Nominalwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.

Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Forderungen und Ausleihungen gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 5.873,80 (Vj. EUR 6.870,63).

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Bankkonten mit einem Saldo von insgesamt EUR 368.150,00 ausgewiesen, weil insoweit Dispositionsbeschränkungen der Guthaben auf Grund von Verpfändungen zu Gunsten von Kreditinstituten vorliegen.

Die Restlaufzeiten der in Höhe von EUR 207.913,23 (Vj. EUR 302.762,54) passivierten Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 207.913,23 (Vj. EUR 302.762,54),

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen EUR 500,00 (Vj. EUR 5.000,00).

IV. Haftungsverhältnisse gem. §§ 251, 268 Abs. 7 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

V. Sonstige Angaben

1. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr und im Vorjahr beschäftigte die Gesellschaft keine Arbeitnehmer.

Unterzeichnung des Jahresabschlusses 2018

Bremerhaven, den 19.03.2019

______________________________________

Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP Schlüchtern-Elm KG

vertreten durch die Energiekontor Umwelt GmbH

Geschäftsführung:

Hermann Kosse

Carsten Thomas Schwarz

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 19.3.2019.

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