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Staatsanwaltschaft Hannover – Pfändung von Bargeld

Staatsanwaltschaft Hannover

4051 Js 24297/18

Im Vermögensermittlungsvorgang 4051 Js 24297/18 zum Ermittlungsverfahren 2724 Js 5492/18 gegen Bahattin Cini wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges hat die Staatsanwaltschaft Hannover bisher folgende Vermögenswerte der Beschuldigten zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter gemäß §§ 111 b ff. StPO (Strafprozessordnung) vorläufig sichergestellt:

• Pfändung von Bargeld in Höhe von 5.750,00 EUR.

Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.

Hannover, 02.05.2019

Baberske, Staatsanwältin

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