Staatsanwaltschaft Hannover
4051 Js 24297/18
Im Vermögensermittlungsvorgang 4051 Js 24297/18 zum Ermittlungsverfahren 2724 Js 5492/18 gegen Bahattin Cini wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges hat die Staatsanwaltschaft Hannover bisher folgende Vermögenswerte der Beschuldigten zur Sicherung der Ansprüche Geschädigter gemäß §§ 111 b ff. StPO (Strafprozessordnung) vorläufig sichergestellt:
• Pfändung von Bargeld in Höhe von 5.750,00 EUR.
Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.
Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111 l StPO.
Hannover, 02.05.2019
Baberske, Staatsanwältin