Eines aber ist allemal zu empfehlen: Eine aufrichtige Entschuldigung. Die nämlich wirkt sich immer strafmildernd aus, egal ob bei Großverdiener/in oder Hartz IV-Empfänger/in! Und sie führt, wenn sie ernst gemeint ist, manchmal sogar zur Rücknahme des Strafantrags und zur Einstellung des Verfahrens.