Dark Mode Light Mode

Sky Hub Ltd. besitzt keine Erlaubnis gemäß §32 KWG

jackmac34 / Pixabay

Die BaFin weist darauf hin, dass sie Sky Hub Ltd. keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin.

Die Sky Hub Ltd. mit angegebenem Sitz in Beachmont Kingstown, St. Vincent und die Grenadinen, ist Betreiber der Handelsplattform www.4xincome.com für finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for DifferenceCFD) und Devisen.

Gegenüber Ihren Kunden behauptet die Sky Hub Ltd. wahrheitswidrig, dass sie ein Institut im Sinne des Kreditwesengesetzes sei und eine Erlaubnis nach § 32 KWG habe.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

ADCURAM Invest AG - Geht wohl abwärts...

Next Post

Mönnich GmbH - Wurden Anleger möglicherweise getäuscht?