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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen MARNA Beteiligungen AG (vormals Marenave Schiffahrts AG)

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Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 18. April 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der MARNA Beteiligungen AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die MARNA Beteiligungen AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

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