Die österreichische FMA kann gemäß § 92 Abs. 11 1. Satz Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 (WAG 2018) durch Kundmachung im Internet oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte (§ 3 Abs. 2 Z 1 bis 4) nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 15.01.2019 teilt die FMA daher mit, dass BOGNER & CEO mit Sitz im Trump Building, 40 Wall Street 18th-21st Floor,
New York City, New York 10005 (Tel +1 646 630 93 66, E-Mail: usa@bogner-ceo.com), sowie Tuchlauben, 1010 Wien (Tel: +43 720 778 846; E-Mail: at@bogner-ceo.com), nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Wertpapierdienstleistungen in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die gewerbliche Anlageberatung in Bezug auf Finanzinstrumente und Portfolioverwaltung (§ 3 Abs. 2 Z 1 und 2 WAG 2018) nicht gestattet.