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Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die Wild Bunch AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 19. November 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Wild Bunch AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Wild Bunch AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

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