Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 19. November 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Wild Bunch AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Wild Bunch AG hatte die Konzernrechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.