Vor wenigen Monaten hatten wir über die gonetto GmbH und die BaFin-Androhung berichtet. Derzeit halten wir leider ein Totalverlustrisiko für denkbar, denn die BaFin nimmt die Sache mit dem Provisionsabgabeverbot unserer Kenntnis nach immer sehr ernst.
Wie man als Unternehmensgründer so „leichtgläubig“ an solch ein Konzept herangehen kann, ist für uns nicht nachvollziehbar. Jeder, der aus der Branche kommt, so ein Branchenrechtsanwalt, muss eigentlich genau wissen, das man ein solches Geschäftsmodell nicht mit einer IHK klären kann.
Das wäre so, als wenn sie ihren Bäcker fragen, ob er sich ihre Bremsen am Auto mal anschauen könne, um zu beurteilen, ob damit alles in Ordnung sei. Wir finden, dass die verantwortlichen Personen im Unternehmen gonetto daher zumindest „fahrlässig“ gehandelt haben.
Nun könnte man auch sarkastisch anmerken, dass das ja auch das Geld von Anlegern war, was man für die Idee eingesetzt hat. Das könnte es möglicherweise auf den Punkt bringen. Sollte gonetto die Anlegergelder im Crowdfunding nicht zurückzahlen können, dann wäre das sicherlich eine Möglichkeit, eine Musterklage nach dem neuen Gesetz anzustrengen. Die Erfolgsaussichten würden wir als „durchaus gut“ ansehen.