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BaFin untersagt öffentliches Angebot von Stammaktien der Genmed.Care, Corp.

Die BaFin hat der Genmed.Care, Corp. mit Bescheid vom 22. Oktober 2018 das öffentliche Angebot von Stammaktien wegen Verstoßes gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die Genmed.Care, Corp keinen von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekt veröffentlicht hat, der die nach dem WpPG erforderlichen Angaben enthält.

Die Maßnahme ist bestandskräftig.

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