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KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG – Keine gute Bilanz

KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG

Tönisvorst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG, Tönisvorst

AKTIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 204.102,56 204.102,56
2. Baumbestand 767.706,51 552.009,35
3. technische Anlagen und Maschinen 85.078,92 96.979,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 4.675,31 1.559,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21.994,51 0,00
2. sonstige Vermögensgegenstände 57.517,98 49.083,24
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 1.269.336,13 1.684.080,51
C. Rechnungsabgrenzungsposten 647.910,00 739.440,00
3.058.321,92 3.327.253,76

PASSIVA

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
A. Eigenkapital
I. Kapitalkonto I (Kommanditeinlagen) 5.309.500,00 5.309.500,00
II. Kapitalkonto II (Kapitalrücklagen/Agio) 264.725,00 264.725,00
III. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) -2.791.438,39 -2.487.676,61
IV. Kapitalkonto IV (Verrechnung) -4.163,53 -4.163,53
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 209.865,00 203.500,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 54.038,08 35.418,90
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 15.795,76 5.950,00
3.058.321,92 3.327.253,76

Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2017 bis 31.12.2017

KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG, Tönisvorst

Geschäftsjahr Vorjahr
Euro Euro
1. Umsatzerlöse 18.482,78 0,00
2. sonstige betriebliche Erträge 1.035,00 0,00
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 31.962,22 28.508,18
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00 158.161,07
31.962,22 186.669,25
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 12.288,08 6.341,00
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 278.529,26 427.145,45
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 12,90
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 500,00 0,00
– davon Zinsaufwendungen aus der Abzinsung von Rückstellungen Euro 500,00 (Euro 0,00)
8. Ergebnis nach Steuern -303.761,78 -620.142,80
9. Jahresfehlbetrag -303.761,78 -620.142,80
10. Verlustvortrag aus dem Vorjahr -2.487.676,61 -1.867.533,81
11. Kapitalkonto IV (Verlustvortragskonto) -2.791.438,39 -2.487.676,61

Anhang für das Geschäftsjahr 2017

der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG, Tönisvorst

I. Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Tönisvorst. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6591 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss 2017 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine Personengesellschaft i.S.d. § 264a HGB. Nach § 267 Abs. 1 HGB ist sie als kleine Personengesellschaft einzustufen. Von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Personengesellschaften nach § 264a HGB wird bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise Gebrauch gemacht.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

Im Berichtsjahr wurden erstmalig Kosten der laufenden Bewirtschaftung in Höhe von EUR 215.697,16 als Herstellungskosten der Bäume aktiviert. Diese Kosten wurden in den Vorjahren als Aufwand erfasst. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Aktivierung der Kosten zu einer erhöhten Aussagekraft der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führt.

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen. Aktivierungswahlrechte und Passivierungswahlrechte wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Noch nicht gepflanzte Bäume werden zu Anschaffungskosten bewertet. Bei den gepflanzten Bäumen werden die Kosten für die Pflanzung als Herstellungskosten hinzu aktiviert. Darüber hinaus werden ab dem Geschäftsjahr 2017 die Kosten der laufenden Bewirtschaftung hinzu aktiviert.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wurde hierbei beachtet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen bestehen nicht.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für die Folgejahre darstellen.

Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Insoweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden diese Beträge nach § 253 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Mit Ausnahme der Änderung bei der Bewertung des Baumbestands wurden die Bewertungsgrundsätze des Vorjahres unverändert fortgeführt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

2. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten haben insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen insgesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von ca. EUR 1,2 Mio, die insbesondere aus Pachtverträgen, Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen sowie aus Vergütungen an den Treuhänder für die laufende Verwaltung und aus der laufenden Bewirtschaftung der Plantagen resultieren.

2. Komplementärgesellschaft

Komplementärgesellschaft ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt EUR 25.000,00.

3. Geschäftsführung

Als Komplementärin ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst, zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die Komplementärin wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Allin Gasparian.

4. Mitarbeiter

Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter.

 

Tönisvorst, 06. Juli 2018

KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG

gez. Allin Gasparian
als Geschäftsführerin der WeGrow Beteiligungs-GmbH
– Geschäftsführerin –

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2017

KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG , 47918 Tönisvorst

Anschaffungs-, Herstellungskosten 01.01.2017 Zugänge Abgänge Umbuchungen Anschaffungs-, Herstellungskosten 31.12.2017
Euro Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 204.102,56 0,00 0,00 0,00 204.102,56
2. Baumbestand 552.009,35 215.697,16 0,00 0,00 767.706,51
3. technische Anlagen und Maschinen 107.669,57 388,00 0,00 0,00 108.057,57
Summe Sachanlagen 863.781,48 216.085,16 0,00 0,00 1.079.866,64
Summe Anlagevermögen 863.781,48 216.085,16 0,00 0,00 1.079.866,64
kumulierte Abschreibungen 01.01.2017 Abschreibungen Geschäftsjahr Zugänge Abgänge
Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 0,00
2. Baumbestand 0,00 0,00 0,00 0,00
3. technische Anlagen und Maschinen 10.690,57 12.288,08 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 10.690,57 12.288,08 0,00 0,00
Summe Anlagevermögen 10.690,57 12.288,08 0,00 0,00
Umbuchungen kumulierte Abschreibungen 31.12.2017 Zuschreibungen Geschäftsjahr Buchwert 31.12.2017
Euro Euro Euro Euro
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 0,00 0,00 204.102,56
2. Baumbestand 0,00 0,00 0,00 767.706,51
3. technische Anlagen und Maschinen 0,00 22.978,65 0,00 85.078,92
Summe Sachanlagen 0,00 22.978,65 0,00 1.056.887,99
Summe Anlagevermögen 0,00 22.978,65 0,00 1.056.887,99

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2017

I. Grundlagen

1. Geschäftsmodell

Die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG hat an verschiedenen Standorten in Deutschland Kiribaum-Pflanzungen mit einer Gesamtgröße von ca. 117Hektar angelegt und beabsichtigt, diese über einen geplanten Zeitraum von 12 Jahren ökologisch nachhaltig zu bewirtschaften. Das Anlageziel der Gesellschaft ist es, die abgeernteten Kiribäume bzw. deren Holz zum höchstmöglichen Preis zu veräußern und daraus Erträge für die Gesellschaft zu erzielen. Zur Realisierung dieses Anlagezieles sollen die Nettoeinnahmen aus der Emission der Kommanditanteile in den Erwerb und die Pacht von entsprechenden Anbauflächen, in den Erwerb von Jungpflanzen des Kiribaumes, in die professionelle Auswahl, Anlage und die Bewirtschaftung sowie die Beerntung der Plantagenflächen investiert werden.

Die Gesellschaft hat mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH am 30. März 2012 einen Dienstleistungsvertrag zur Erschließung (Projektentwicklung und Projektmanagement) und Bewirtschaftung von Kiri-Plantagen abgeschlossen. Danach überträgt die Gesellschaft der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft dienen.

Die für die Realisierung des Anlagezieles benötigte Anzahl an Jungpflanzen des Kiri-Baumes wurde durch die Gesellschaft von der WeGrow GmbH erworben. Die WeGrow GmbH verfügt über ein ausgewähltes Genpool an Kiri-Sorten und Klonen. Für den Anbau in mitteleuropäischen Klimaverhältnissen wählt WeGrow besonders robuste und frostharte Sorten und/oder Klone. Der bekannteste Vertreter dieser Selektionslinie ist die Sorte NordMax210. Am 14. Dezember 2012 wurde der WeGrow GmbH vom Bundessortenamt der Bundesrepublik Deutschland der Sortenschutz für die Kiribaum-Sorte NordMax210 erteilt. Durch die Erteilung des Sortenschutzes ist WeGrow im Besitz der exklusiven und uneingeschränkten Nutzungsrechte für NordMax219. Der europaweite Sortenschutz wurde ebenfalls erteilt.

2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Der weltweite jährliche Holzbedarf ist seit dem Zweiten Weltkrieg um mehr als 600 Prozent gestiegen. Zeitgleich schwinden die natürlichen Waldvorkommen jährlich in einer Dimension, die der Flächengröße von Deutschland entspricht (Arbaro Fund (2016) basierend auf Statistiken der Weltbank, FAO und OECD). Durch diese Entwicklungen ist der Konkurrenzdruck unter den Holzabnehmern heute größer denn je. Verarbeitungsindustrien aus den Bereichen Möbelbau, Hausbau, Papierherstellung und Bioenergie konkurrieren untereinander um den begehrten und immer knapper werdenden Rohstoff Holz — dies führt seit Jahrzehnten regelmäßig zu steigenden Holzpreisen. Zudem gewinnt der Herkunftsnachweis im Holzhandel immer mehr an Bedeutung und findet seine Verankerung in der Europäischen Gesetzgebung wieder. So ist seit 2013 der Handel mit Holzerzeugnissen aus illegalem Einschlag auf dem EU-Binnenmarkt verboten.

Aufgrund dieser Marktentwicklungen ist die Etablierung flächeneffizienter Anbaumethoden zur nachhaltigen Holzgewinnung besonders zukunftsweisend. Nachhaltig bewirtschaftete Holzplantagen — wie diese von der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG betrieben werden sollen – bieten demnach die Möglichkeit, dem Raubbau an Naturwäldern entgegenzuwirken und einen wichtigen Rohstoff wirtschaftlich und schonend zu produzieren.

War Kiri-Holz noch vor wenigen Jahren in Europa fast vollständig unbekannt, so haben mittlerweile führende deutsche Holzverarbeiter Kiri-Holz als vorteilhaften und zukunftweisenden Werkstoff für ihre Einsatzzwecke entdeckt. Insbesondere die, mit dem geringen Gewicht und der hohen relativen Festigkeit verbundenen Vorteile des Kiri-Holzes, haben die ersten Unternehmen aus dem Bereich Qualitäts-Vollholzmöbel und Luxus-Kreuzfahrtschiffen überzeugt. Anhaltend großes Interesse an Kiri besteht nach wie vor aus den Anwendungsbereichen der Mobilität wie Fahrzeugbau und Caravaning. Auch hier werden schon zeitnah die ersten industriellen Anwendungen erwartet.

3. Geschäftsverlauf

Die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG verfügt über ein vollständiges Flächenportfolio mit einer Gesamtgröße von ca. 117 Hektar. Alle Anbauflächen an den Standorten Bonn, Kröpelin, Reinsdorf und Rostock sind für die Anlage von Kiri-Plantagen bereits vollständig erschlossen. Die Gesellschaft hat insgesamt in über 90.000 Kiri-Bäume der Sorte NordMax210 investiert. Insgesamt 6,6. Hektar Ackerflächen wurden käuflich erworben, für die anderen Flächen wurden langfristige Pachtverträge abgeschlossen. Die Fonds-Plantagen befinden sich flächendeckend in ihrer Wachstumsphase.

Während sich die Baumbestände in Norddeutschland in den Jahren 2015 und 2016 aufgrund außergewöhnlich langer Trockenperioden nur wenig entwickelten, konnten dort während der Wachstumsphase 2017 deutlich bessere Zuwächse erzielt werden. Das Kulturjahr 2017 zeichnete sich in Norddeutschland durch ausreichende und gleichmäßige Niederschläge aus. Limitierender Wachstumsfaktor waren 2017 lediglich die niedrigen Temperaturen, die auch während der Sommermonate nur selten die 20 Grad Celsius-Marke überschritten. Ein großer Teil der Bäume am Standort Rostock erreichte bereits die 3,5 Meter-Marke, am Standort Bonn erzielten die größten Exemplare eine Höhe von ca. 6 Metern.

4. Lage

a. Ertragslage:

Im Geschäftsjahr 2017 hat die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG Umsatzerlöse aus der Weiterlieferung von Düngemitteln an die KiriFonds Deutschland GmbH & Co. KG in Höhe von T€ 18 generiert. Die sonstigen betrieblichen Erträge betragen T€ 1. Der Materialaufwand betrug T€ 32 (Vorjahr T€ 187). Im Geschäftsjahr 2017 wurden die Aufwendungen für die operative Bewirtschaftung in Höhe von T€ 216 (Vorjahr T€ 158) erstmalig als Herstellungskosten des Baumbestands aktiviert. Im Vorjahr wurden zudem erstmalig Pachten von T€ 101 den sonstigen betrieblichen Aufwendungen zugewiesen, welche im Geschäftsjahr T€ 108 betragen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen insgesamt T€ 277 (Vorjahr T€ 427). Diese beinhalten neben den Pachten insbesondere die Kosten für Managementdienstleistung in Höhe von T€ 53 (Vorjahr T€ 53), Kosten für Treuhandschaft und Verwaltung in Höhe von T€ 27 (Vorjahr T€ 27) sowie Kosten für Geschäftsführung in Höhe von T€ 24 (Vorjahr T€ 24). Unter dieser Position waren im Vorjahr auch Rekultivierungskosten in Höhe von T€ 191 enthalten. Dieser Aufwand führt erst im Rahmen der Holznutzung zu einer Auszahlung und wurde im Verkaufsprospekt auch entsprechend geplant. Der Jahresfehlbetrag beträgt Euro T€ 304 (Vorjahr T€ 620) und liegt damit um T€ 4 über dem von der Geschäftsführung im Vorjahr prognostizierten Jahresfehlbetrag von T€ 300.

Jahresüberschüsse sind erst mit dem Verkauf der Bäume bzw. des Holzes geplant. Im Verkaufsprospekt vom 4. April 2012 wurde für 2017 mit einem Verlust von T€ 284 geplant. Betrachtet man die Entwicklung der kumulierten Jahresergebnisse seit der operativen Geschäftsaufnahme der Gesellschaft im Rumpfgeschäftsjahr 2012, so liegen die tatsächlichen kumulierten Verlustvorträge der Gesellschaft zum Jahresende 2017 bei 2,8 Mio. Euro (Prospektprognose 2,8 Mio. Euro). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein direkter Vergleich mit der Prospektplanung aufgrund der Verschiebung der Investitionsphase nicht ohne weiteres möglich ist.

Wie bereits in der Gesellschafterversammlung in 2016 thematisiert, kam es infolge der Entwicklung der allgemeinen Finanzmärkte in der EU in den vergangenen Jahren unter anderem zu einer erhöhten Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen. Diese Entwicklung zog eine Angebotsverknappung und Verteuerung der Flächen nach sich. So nahmen die Vertragsverhandlungen um potenziell geeignete Flächen einen längeren Zeithorizont in Anspruch als geplant, so dass es zu einer Verschiebung der Pflanzungen und somit zu einer Verschiebung der Realisierung der gesamten Investitionsphase gekommen ist. Somit kann es zu einer Verschiebung des Erntezeitpunktes um voraussichtlich bis zu zwei Jahre und der damit einhergehenden ersten Ausschüttungen kommen.

b. Finanz- und Vermögenslage:

Die Bilanzsumme zum Stichtag beträgt T€ 3.058 (Vorjahr T€ 3.327), die Sachanlagen haben sich insbesondere aufgrund der Aktivierung der operativen Bewirtschaftungskosten des Geschäftsjahres als Herstellungskosten des Baumbestands auf T€ 1.057 (Vorjahr T€ 853) erhöht. Das Kapitalkonto I (Einlagen) beträgt T€ 5.310 (Vorjahr T€ 5.310) und war bereits im Jahr 2013 voll platziert, die liquiden Mittel zum 31. Dezember 2017 betragen T€ 1.269 (Vorjahr T€ 1.684).

Während des gesamten Geschäftsjahres war die Liquidität der Gesellschaft sichergestellt, fällige Verbindlichkeiten konnten jederzeit termingerecht beglichen werden.

c. Gesamtaussage

Zum Ende des Geschäftsjahres 2017 liegt die finanzielle Entwicklung der Gesellschaft im kalkulierten Rahmen Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2017 über eine Liquiditätsreserve von T€ 1.269. Gemäß Prospektplanung war zu diesem Stichtag eine Liquiditätsreserve von T€ 884 kalkuliert. Die kumulierten Jahresergebnisse seit der Gründung der Gesellschaft im Jahr 2012 zum Ende des Geschäftsjahres 2017 mit T€ -2.791 liegen passend zu den prognostizierten T€ -2.759. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass ein direkter Vergleich mit der Prospektplanung aufgrund der Verschiebung der Investitionsphase, welche im Prognosebericht unter 6. a. erläutert wird, nicht ohne weiteres möglich ist.

5. Angaben nach § 24 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG )

Im Geschäftsjahr 2017 erhielt die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH für die operativen Bewirtschaftungsleistungen (insbesondere Erschließung der erworbenen/gepachteten Produktionsflächen sowie Errichtung der notwendigen Nebenanlagen und Bodenverbesserungsmaßnahmen; Anlage von Baumpflanzungen auf den erworbenen/gepachteten Produktionsflächen, Initialbewässerung sowie notwendige Baumschutzmaßnahmen; Durchführung von speziellen Etablierungs- und Pflegemaßnahmen wie z.B. Verpflanzungen und Baumschnitt; Durchführung der laufenden Bewirtschaftung und wiederkehrende Pflege der Nutzflächen) einen Gesamtbetrag in Höhe von € 217.596,16 (Vorjahr T€ 158), für Monitoring und Qualitätssicherung eine Pauschalvergütung in Höhe von € 12.000,00 (Vorjahr T€ 12), für die Managementdienstleistungen (insbesondere Planung, Koordination, Überwachung und Dokumentation sämtlicher Vorgänge im Zusammenhang mit der Anlage, Bewirtschaftung und Beerntung der Kiribaum-Plantagen; Vermittlung/Abschluss der erforderlichen privatrechtlichen Erwerbs- und/oder Nutzungsverträge und/oder Zustimmungen sowie Gestattungen für die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt der beschriebenen Produktionsflächen) eine Pauschale von 1 % auf das eingezahlte Fondskapital, insgesamt einen Betrag in Höhe von € 53.094,96 (Vorjahr T€ 53).

Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen:

1. feste Vergütungen:

Haftungsvergütung in Höhe von € 5.000,- an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH

Platzierungsabhängige Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 23.892,72 an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH. Der Betrag von T€ 24 wird ausschließlich an die Komplementärin ausgezahlt. Dem alleinigen Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin, Frau Allin Beatrice Gasparian, wird dagegen keine Geschäftsführungsvergütung seitens der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG gezahlt.

Platzierungsabhängige Verwaltungs- und Treuhandtätigkeitsvergütung in Höhe € 26.547,50 an die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH

2. variable Vergütungen:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine variablen Vergütungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.

3. Gewinnbeteiligungen:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Gewinnbeteiligungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.

Damit sind für das Geschäftsjahr 2017 insgesamt € 55.440,22 (Vorjahr T€ 55) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten.

6. Prognose, Chancen- und Risikobericht

a. Prognosebericht

Die Vermögens-, Finanz-und Ertragsplanung der Gesellschaft wurde in Form einer Prognose für die Zukunft erarbeitet. Diese Prognose zeigt die geplante Entwicklung des Unternehmens. Um die positive Entwicklung zu unterstützen, waren der Erwerb und die Herstellung des Investitionsobjekts geplant. Mit dem Erreichen der Realisierungsschwelle hat die Gesellschaft mit den Investitionen begonnen. Insbesondere infolge der Entwicklung der allgemeinen Finanzmärkte in der EU kam es in den vergangenen Jahren unter anderem zu einer erhöhten Nachfrage nach landwirtschaftlichen Flächen. Diese Entwicklung zog eine Angebotsverknappung und Verteuerung der Flächen nach sich. So nahmen die Vertragsverhandlungen um potenziell geeignete Flächen einen längeren Zeithorizont in Anspruch als geplant, kam es zu einer Verschiebung der Pflanzungen und somit auch zu einer Verschiebung der Realisierung der gesamten Investitionsphase um voraussichtlich bis zu zwei Jahre. Es ist davon auszugehen, dass sich auch der Erntezeitpunkt entsprechend verschieben wird.

Für das nächste Geschäftsjahr kann neben der anfänglichen zeitlichen Verschiebung des Investitionsbeginns auch die wiederholte Sommertrockenheit, wie sie zum Zeitpunkt der Berichtserstellung herrscht, zusätzlich zu einer Verschiebung des Erntezeitpunktes führen. Die Geschäftsführung geht für das Geschäftsjahr 2018 von einem Jahresfehlbetrag von ca. TEUR 300 aus.

b. Risikobericht

Insbesondere folgende Risiken können sich bei ihrer Verwirklichung auf das quantitative Holzaufkommen und/oder die erzielte Holz- und/oder Baumqualität und/oder die wirtschaftlichen Ergebnisse der Gesellschaft nachteilig auswirken:

Naturereignisse: Trotz der sorgfältigen Standortauswahl kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch widrige Witterungsbedingungen (wie z.B. Sturm, lang anhaltende Regen-, Winter- oder Trockenperioden, tiefe Frosttemperaturen) es bei der Beerntung der Pflanzungen geringere Holzertragsmengen und/oder Baum- und/oder Holzqualitäten erreicht werden. Zum anderen ist es möglich, dass Teile oder die gesamte bepflanzte Fläche vernichtet wird. In diesem Fall ist eine Neubepflanzung erforderlich, die mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Daher besteht das Risiko, dass die Gesellschaft geringere Ergebnisse erzielt.

Kosten und Inflation: Es ist nicht auszuschließen, dass die erwarteten Kosten für die operative Bewirtschaftung der Plantagenflächen sich erhöhen, so dass sich die Wirtschaftlichkeit des Anlageobjektes mindern könnte. Teilweise sind Betriebskosten der Gesellschaft mit einer jährlichen Preissteigerungsrate von 3 Prozent kalkuliert worden. Es besteht das Risiko, dass die tatsächliche Preissteigerung in den nächsten Jahren stärker ansteigen könnte als prognostiziert. Auch spielt in diesem Zusammenhang die gesetzlich geregelte sukzessive Anhebung der landwirtschaftlichen Mindestlöhne eine nicht unerhebliche Rolle, da die Kosten für viele der Pflegearbeiten wie die manuellen Wertastungen maßgeblich durch Lohnkosten verursacht werden. Dies könnte zu geringeren Ergebnissen der Gesellschaft führen. Darüber hinaus besteht aufgrund der derzeit sehr geringen Verzinsung des Bankguthabens das Risiko, dass sich die Liquiditätslage der Gesellschaft möglicherweise nicht nach Plan entwickelt.

Bestandsgefährdende Risiken sind derzeit nicht erkennbar.

c. Chancenbericht

Es sind weltweit nur wenige Hölzer bekannt, die ähnlich gute Dämmeigenschaften aufweisen wie Kiri. In heutigen Zeiten hoher Energiepreise stellt sich der Einsatz von Werkstoffen zur Energieeinsparung als besonders wirtschaftlich dar. Massivholz und Holzwerkstoffe aus Kiri besitzen deshalb ein sehr großes, bislang nur in Ansätzen erschlossenes Einsatzpotenzial im Bereich des nachhaltigen Bauens und des natürlichen Wohnens. Aktuelle Marktdaten belegen, dass mittlerweile 15,2 Prozent der neu gebauten Häuser in Holzbauweise errichtet werden. In Baden Württemberg wird inzwischen mit 23,7 Prozent fast jedes vierte neu errichtete Wohngebäude in Holzbauweise gebaut (Quelle: Berufsorganisation Holzbau Deutschland — Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Lagebericht 2014). Der plantagenmäßige Anbau von Kiri ist weltweit bislang noch wenig verbreitet. Das auf dem Markt angebotene Holz stammt in erster Linie aus Wäldern oder Agroforst-Systemen in Asien und ist somit stark begrenzt. Durch fehlendes Management weist das dort verfügbare Kiri meist inhomogene und schlechte Holzqualitäten auf. Sortimente in Plantagenqualität werden zwar stark nachgefragt, sind bislang aber rar. Das Angebot in Europa ist aktuell sehr gering und die Holzabnehmer sind derzeit noch auf die Importe ausschließlich aus Asien angewiesen.

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des großen Bedarfs in Asien und zunehmend auch in Europa, der plantagenmäßige Anbau zur Produktion homogener Kiri-Sortimente für den internationalen Markt weiter in seiner Bedeutung und Größenordnung zunehmen wird.

Weiterhin zeigt die weltweite Holznachfrage einen stabilen und kontinuierlichen Anstieg. Unverändert sind wir weltweit mit sinkenden Holzvorkommen durch die Rodung natürlicher Waldvorkommen konfrontiert. Auf EU-Ebene wurde in den letzten Jahren eine neue Gesetzgebung des Holzimportes verankert, um die nachhaltige Holzproduktion, wie wir sie betreiben, weiter zu stärken und auszubauen. Die Verknappung der Rohstoffversorgung in globalen Holzmärkten hat zur Folge, dass auch namhafte und etablierte Holzverarbeitungsunternehmen umdenken und neue Wege gehen müssen. In den zahlreichen Gesprächen, die das Fondsmanagement mit diesen potenziellen Holzabnehmern geführt hat, wird deutlich, dass von Kundenseite die Nachfrage nach nachhaltigem und fair produziertem Holz aus kontrollierter Plantagenwirtschaft in den letzten Jahren stark gestiegen ist.

Auch in Deutschland wird Kiriholz jüngst in der industriellen Fertigung von Qualitäts-Möbeln eingesetzt. So stellt beispielsweise das Möbel-Traditionsunternehmen aus Stadtlohn seine vielfältige Wohn- und Schlafzimmerkollektion „MADERA“ mit massivem Kiriholz-Kern her. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen zudem bereits ganzen Kabinen von Kreuzfahrtschiffen aus Kiriholz konstruiert (Seiten 6 und 7, Stolz magazin by hülsta, Ausgabe 05 / Januar 2017).

Insbesondere die, mit dem geringen Gewicht und der hohen relativen Festigkeit verbundenen Vorteile des Kiri-Holzes, haben die ersten Unternehmen aus dem Bereich Qualitäts-Vollholzmöbel und Luxus-Kreuzfahrtschiffen überzeugt. Anhaltend großes Interesse an Kiri besteht nach wie vor aus den Anwendungsbereichen der Mobilität wie Fahrzeugbau und Caravaning. Auch hier werden schon zeitnah die ersten industriellen Anwendungen erwartet.

7. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Tönisvorst, 06. Juli 2018

gez. Allin Gasparian
Geschäftsführung der WeGrow Beteiligungs-GmbH

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG:

Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Die Prüfung umfasst auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags unter der Berücksichtigung der Vorschriften des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Darüber hinaus liegt die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach nach § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten gemäß § 25 Abs. 3 VermAnIG haben wir auf Basis einer Prüfung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Stichproben beurteilt. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags . Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ist die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß erfolgt. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Bonn, 6. Juli 2018

FMP Treuhand GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Markus Freudenhammer, Wirtschaftsprüfer

Christoph Scheur, Wirtschaftsprüfer

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