Dark Mode Light Mode

Ordnungsgelder des Bundesamtes für Justiz

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen Readcrest Capital AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 24. Januar 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der Readcrest Capital AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die Readcrest Capital AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

Zusatzinformationen

Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen VALENS Holding AG

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 14. Mai 2018 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro zulasten der VALENS Holding AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die VALENS Holding AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2015 nicht rechtzeitig beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.

Die Ordnungsgeldentscheidung ist bestandskräftig.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Dresden: Vollstreckungsverfahren wegen Computerbetruges

Next Post

Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses