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Pflegeversicherung und die Kosten für Pflegeheim oder mobilen Pflegedienst

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Ein Pflegeheim oder einer mobiler Pflegdienst können je nach Angebot und dem Ort der Pflege unterschiedlich viel kosten.

Pflegeheim

In einem Pflegeheim entstehen folgende Kosten:

  • Kosten für die Pflege – abzüglich der Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung – „Hotelkosten“
  • Ausbildungskosten
  • Investitionskosten
  • Serviceleistungen (beispielsweise Wäscheservice oder Friseur)

Ein Beispiel für einen vollstationären Pflegeplatz in Erfurt Pflegegrad 3:
Die Pflegekosten betragen 1.508,71 €. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt 1.262 €. Zu den verbleibenden 246,71 € kommen noch die eigentlichen Heimkosten bestehend aus Unterkunfts- und Verpflegungskosten sowie Investitionskosten von zusammen 1.088,7 3 €. Der Gesamteigenanteil beträgt 1.335,44 €.

Monatssatz: Pflegekosten
Pflegekosten
(abzüglich 1.262 € Zuschuss der gesetzl. Pflegeversicherung)
1.508,71 €
Monatssatz: Heimkosten
Verbleibender einrichtungseinheitlicher Eigenanteil 246,71 €
Unterkunft und Verpflegung 496,15 €
Investitionskosten 592,58 €
Verbleibender Gesamteigenanteil 1.335,44 €

Mobiler Pflegedienst

Kosten der Pflege – abzüglich der Zuschüsse der gesetzlichen Pflegeversicherung

Ein Beispiel für Würzburg: Pflegekosten Pflegegrad 3 (6 Hausbesuche pro Woche, Mo-Sa)
Die Pflegekosten betragen 1.605,74 € bestehend aus 4 x Teilköperwäsche und Morgentoilette, 2 x Ganzköperwäsche und Morgentoilette, 6 x Lagern/Mobilisieren,
6 x Hilfe bei Darm-/Blasenentleerung, 4 x Zubereitung einer warmen Mahlzeit, 2 x Hilfen bei der Haushaltsführung je 1Std., 1 x Waschen der Wäsche und der Kleidung, 1 x Einkaufen, Einzelpreis, 1 x Begleitung zu Aktivitäten und 6 Anfahrten. Abzüglich der Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Höhe von 1289 € bleibt ein Eigenanteil in Höhe von 307,74 €.

Monatssatz: Mobiler Pflegedienst
4 x Teilköperwäsche u. Morgentoilette, Einzelpreis 18,62 €
2 x Ganzköperwäsche u. Morgentoilette, Einzelpreis 29,26 €
6 x Lagern/Mobilisieren, Einzelpreis 5,32 €
6 x Hilfe bei Darm-/Blasenentleerung, Einzelpreis 3,72 €
4 x Zubereitung einer warmen Mahlzeit, Einzelpreis 14,36 €
2 x Hilfen bei der Haushaltsführung je 1Std., Einzelpreis 23,28 €
1 x Waschen der Wäsche und der Kleidung, Einzelpreis 15,96 €
1 x Einkaufen, Einzelpreis 7,98 €
1 x Begleitung zu Aktivitäten, Einzelpreis 31,92 €
6 x Anfahrt, Einzelpreis 4,40 €
Gesamtkosten pro Monat ca. 1.605,74 €
abzüglich des Anteils der Pflegekasse verbleiben ca. 307,74 €

Die tatsächlichen Kosten und damit auch die Versorgungslücke können von Region zu Region erheblich voneinander abweichen. Durchschnittlich über das gesamte Bundesgebiet betrachtet beträgt die Versorgungslücke in der ambulanten Pflege bei Pflegegrad 1 125 €, bei Pflegegrad 2 500 €, bei Pflegegrad 3 1.100 € und bei Pflegegrad 4 und 5 jeweils 2.200 €. Die durchschnittliche Versorgungslücke in der stationären Pflege beträgt bei allen Pflegegraden 1.500 €.

Versorgungslücke bei ambulanter Pflege
Pflegegrad 1 125 €
Pflegegrad 2 500 €
Pflegegrad 3 1.100 €
Pflegegrad 4 2.200 €
Pflegegrad 5 2.200 €
Versorgungslücke bei stationärer Pflege
Pflegegrade 1 bis 5 1.500 €

Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest 11/2017, test.de (kostenpflichtig)

Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil ist nur für die Pflegegrade 2-5 identisch. Für den Pflegegrad 1 kann der Eigenanteil höher ausfallen. Es wird aber nur selten passieren, dass Personen mit Pflegegrad 1 in eine stationäre Pflegeeinrichtung ziehen.
Welche Kosten im Heim Sie selbst tragen müssen, erfahren Sie hier.
Hier finden Sie zudem eine Checkliste für die Auswahl ambulanter Pflegedienste.

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Pflegegrad Pflegeheim Ambulante Pflege
1 0 € 0 €
2 770 € 689 €
3 1.262 1.289 €
4 1.775 € 1.612 €
5 2.005 € (Härtefall) 1.995 €

Wer zahlt den Rest ohne private Pflegezusatzversicherung?

Die sogenannte Deckungslücke, also der Rest, der übrigbleibt, wenn man die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung von den Gesamtkosten der Pflege abzieht, zahlt der Pflegebedürftige. Dafür muss er sein Einkommen und sein Vermögen einsetzen. Man darf ein Schonvermögen von 5.000,- € behalten. Wer mehr hat, muss das Mehr aufbrauchen. Ist kein Vermögen da und reicht die Rente auch nicht, zahlt das Sozialamt.

Elternunterhalt

Sind Kinder da, ist es möglich, dass sich das Sozialamt Geld von den Kindern wiederholt. Kinder sind ihren Eltern zum Unterhalt verpflichtet, wenn die Eltern bedürftig sind. Allerdings sind die Selbstbehalte, also, dass was die Kinder für die eigene Lebensführung behalten dürfen und nicht für den Elternunterhalt einsetzen müssen, komfortabel. Bei mehreren Kindern erfolgt die Inanspruchnahme durch das Sozialamt entsprechend der individuellen Leistungsfähigkeit des jeweiligen Kindes.

Was für Pflegeversicherungen gibt es?

Es gibt drei Formen der privaten Pflegzusatzversicherung und zwar die

  • Pflegetagegeldversicherung,
  • die Pflegekostenversicherung und
  • die Pflegerentenversicherung.

Pflegetagegeldversicherung
Hier bekommt der Pflegebedürftige einen festen Tagessatz ausgezahlt, wenn er pflegebedürftig ist. Die Höhe des Tagessatzes richtet sind nach dem Pflegegrad. Den vollen Tagessatz gibt es meist erst in Pflegegrad 4 oder 5. Die Zahlung des Tagessatzes erfolgt unabhängig vom Ort der Pflege. Der Pflegebedürftige erhält das Geld auch, wenn er zuhause von Angehörigen oder einem mobilen Pflegedienst gepflegt wird, aber auch im Pflegeheim.

Pflegekostenversicherung
Die Versicherung zahlt bei diesem Modell im Fall der festgestellten Pflegebedürftigkeit einen vertraglich festgelegten Prozentsatz der gesetzlichen Leistung der Pflegeversicherung obendrauf. Es gibt aber eine Höchstgrenze. Die Zahlung erfolgt nur, wenn auch tatsächlich Kosten für die Pflege entstehen. Pflegen Angehörige, wird oft ein fester Tagessatz gezahlt.

Pflegerentenversicherung
Es wird bei Pflegebedürftigkeit ab Pflegegrad 2 eine monatliche Rente gezahlt. Die Höhe hängt vom Pflegegrad ab und wird im Vertrag festgelegt. Die Zahlung erfolgt unabhängig davon, wer pflegt also auch bei Pflege durch Angehörige. Der Art nach ist die Versicherung eine Lebensversicherung, bei der Kapital angespart wird. Aus dem Kapital wird dann später die Rente gezahlt. Die Versicherung ist vergleichsweise teuer.

Was ist Pflegebahr?

Pflegebahr ist eine durch Zuschüsse vom Staat geförderte private Pflegezusatzversicherung. Die Besonderheit bei dieser Versicherung ist, dass im Gegensatz zu den anderen privaten Pflegezusatzversicherungen keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Für die Versicherungsgesellschaft herrscht Abschlusszwang. Dadurch können auch Menschen mit Vorerkrankungen die Versicherung abschließen. Daraus ergibt sich aber der Nachteil, dass mit erheblichen Beitragssteigerungen gerechnet werden muss und die Leistungen vergleichsweise gering sind. Der staatliche Zuschuss beträgt 5 € im Monat.

Quelle: VZ Bundesverband

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