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Haftpflichtversicherung für ungenutzte PKWs

Auch ungenutzte und auf Privatgrundstücken abgestellte Autos müssen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) versichert werden. Wenn Fahrzeuge nicht offiziell stillgelegt und fahrbereit sind, muss auch dann eine Haftpflichtversicherung bestehen, wenn der Eigentümer oder die Eigentümerin es nicht mehr nutzen möchte, befanden die Luxemburger Richter am Dienstag (Rechtssache C-80/17).

Konkret ging es um einen Fall aus Portugal. Eine Fahrzeugeigentümerin hatte ihr Auto wegen gesundheitlicher Probleme nicht mehr benutzt und in ihrem Hof abgestellt, ohne es aber offiziell stillzulegen. Ihr Sohn fuhr ohne ihr Wissen und ohne ihre Erlaubnis im November 2006 mit dem Wagen und kam bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Zwei weitere Insassen starben.

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