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Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels
Staatsanwaltschaft München - Geldwäsche

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit – Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gibt bekannt:

Beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ist das Dienstsiegel (kleines Bundessiegel) mit der laufenden Nummer 3 in Verlust geraten.

Da die Möglichkeit eines Missbrauchs nicht ausgeschlossen werden kann, wird das Siegel mit Wirkung vom 9. August 2018 für ungültig erklärt.

Bei eventuellen Feststellungen einer unbefugten Benutzung oder Hinweisen zum Verbleib des Siegels bittet das BVL um Unterrichtung (E-Mail: 906@bvl.bund.de bzw. Telefon: 05 31/2 14 97-0).

Alle anderen Dienstsiegel des BVL sind von dieser Regelung nicht betroffen.

 

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