Medical Columbus Aktiengesellschaft
Königstein im Taunus
Wertpapier-Kenn-Nummer 661 830
ISIN: DE0006618309
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung
Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
der Vorstand der Medical Columbus Aktiengesellschaft lädt hiermit alle Aktionäre zu der am
Freitag, dem 21. September 2018, um 11:00 Uhr MESZ im
Best Western Premier IB Hotel Friedberger Warte
Homburger Landstraße 4
60389 Frankfurt am Main
stattfindenden
AUSSERORDENTLICHEN HAUPTVERSAMMLUNG
der
Medical Columbus Aktiengesellschaft mit Sitz in Königstein im Taunus
(im Folgenden auch die „Gesellschaft“ genannt)
ein.
Tagesordnung
1. |
Beschlussfassung über die Zustimmung gemäß § 179a AktG zum Kauf- und Übertragungsvertrag zwischen der Medical Columbus Aktiengesellschaft als Verkäufer und der GHX Europe GmbH, Parsevalstraße 11, 40468 Düsseldorf, Deutschland als Käufer
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2. |
Beschlussfassung über die Änderung der Satzung der Gesellschaft (Änderung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft)
Nach Vollzug des Kauf- und Übertragungsvertrags gemäß Tagesordnungspunkt 1 wird die Gesellschaft aufgrund eines mit der GHX Europe GmbH gesondert abgeschlossenen und zum Vollzugstag in Kraft tretenden Vertrags über Übergangsdienstleistungen („Transitional Services Agreement“) für eine bestimmte Übergangsphase auch über den Vollzugstag des Kauf- und Übertragungsvertrags hinaus zur Integration und Überleitung des verkauften Geschäftsbereichs bei der GHX Europe GmbH – auch nach außen gegenüber Dritten – noch weiterhin Tätigkeiten im Umfang des bisherigen Unternehmensgegenstandes der Satzung erfüllen. Erst mit Beendigung dieses Vertrags über Übergangsdienstleistungen („Transitional Services Agreement“) wird die Gesellschaft sodann endgültig den Unternehmensgegenstand in der bisherigen Fassung nicht mehr vollständig ausfüllen. Vor diesem Hintergrund soll der Unternehmensgegenstand der Gesellschaft für die Zukunft, auch unter Berücksichtigung einer strategischen Neuausrichtung der Gesellschaft, geändert werden, allerdings nur dann, wenn (i) der Beschluss dieser Hauptversammlung unter Tagesordnungspunkt 1 vom Versammlungsleiter entsprechend dem Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat festgestellt, (ii) der Kauf- und Übertragungsvertrag vollzogen und (iii) der Vertrag über Übergangsdienstleistungen („Transitional Services Agreement“) beendet ist.
Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Vorlage und Übersendung von Unterlagen
Der Kauf- und Übertragungsvertrag liegen ebenso wie die Rück-Markenlizenzvereinbarung („Reverse Trademark License Agreement“) und der Vertrag über Übergangsdienstleistungen („Transitional Services Agreement“) gemäß den Vorgaben des § 179a Abs. 2 Satz 1 AktG von der Einberufung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft (Herzog-Adolph-Straße 7, 61462 Königstein im Taunus) in englischer Fassung und in deutscher Übersetzung aus, werden den Aktionären gemäß § 179a Abs. 2 Satz 4 AktG auch in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme zugänglich gemacht sowie gemäß § 179a Abs. 2 Satz 5 AktG vom Vorstand zu Beginn der Verhandlung erläutert werden.
Auf Verlangen erhält jeder Aktionär kostenfrei und unverzüglich eine Abschrift dieser Unterlagen. Das Verlangen ist zu richten an:
Medical Columbus Aktiengesellschaft
Hauptversammlung
Herzog-Adolph-Straße 7
61462 Königstein
Telefax: +49 (0) 6174 9617 44
E-Mail: info@medicalcolumbus.de
Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und damit auch zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nach § 17 Abs. 1 der Satzung diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich angemeldet (§ 16 Abs. 3 der Satzung) und ihre Berechtigung nachgewiesen haben.
Die Anmeldung muss gemäß § 16 Abs. 3 Satz 2 der Satzung unter der hierfür nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der Versammlung, also spätestens am 14. September 2018, 24:00 Uhr MESZ, in deutscher oder englischer Sprache zugehen.
Zum Nachweis der Berechtigung genügt gemäß § 17 Abs. 2 Satz 1 der Satzung ein in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut, welcher auf den Beginn des einundzwanzigsten (21.) Tages vor der Versammlung, also den 31. August 2018, 00:00 Uhr MESZ bezogen und der Gesellschaft unter der in der hierfür nachfolgend genannten Adresse mindestens sechs (6) Tage vor der Versammlung, also spätestens am 14. September 2018, 24:00 Uhr MESZ, zugehen muss. Die Gesellschaft ist gemäß § 17 Abs. 2 Satz 2 der Satzung berechtigt, bei begründeten Zweifeln an der Echtheit oder Richtigkeit des vorgelegten Nachweises einen geeigneten weiteren Nachweis zu verlangen. Bleibt dieser aus oder unterliegt er ebensolchen Zweifeln, gilt der Nachweis als nicht erbracht.
Die Anmeldung zur Teilnahme und der Nachweis der Berechtigung müssen der Gesellschaft rechtzeitig unter der folgenden Adresse zugehen:
Medical Columbus Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0) 89/210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Stimmrechtsvertretung
Auf die Möglichkeiten der Ausübung des Stimmrechts durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird hingewiesen.
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG, die vor der Hauptversammlung zugänglich gemacht werden sollen, sind an die nachfolgend genannte Adresse zu senden:
Medical Columbus Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
D-80637 München
Telefax: +49 (0) 89 – 210 27 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Die Gesellschaft wird Anträge und Wahlvorschläge, die mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum Ablauf des 6. September 2018, 24:00 Uhr MESZ bei der Gesellschaft eingegangen sind, unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://medicalcolumbus.de/de/unternehmen/investor-relations/hauptversammlung/
veröffentlichen.
Informationen zum Datenschutz für Aktionäre
Seit dem 25. Mai 2018 gelten europaweit neue Regelungen zum Datenschutz. Der Schutz der Daten unserer Aktionäre und deren rechtskonforme Verarbeitung haben für uns einen hohen Stellenwert. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Aktionäre sind in unseren Datenschutzhinweisen für Aktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter
https://medicalcolumbus.de/wp-content/files/Datenschutzhinweise_fuer_die_Aktionaere_der_medical_columbus_AG.pdf
zur Verfügung gestellt und liegen einer in Papierform versandten Einladung bzw. Mitteilung bei. Die Datenschutzhinweise werden auch in der Hauptversammlung zugänglich sein.
Königstein im Taunus, im August 2018
Medical Columbus Aktiengesellschaft
Der Vorstand