Start Allgemein KREMLIN AG: BaFin droht Zwangsgelder an

KREMLIN AG: BaFin droht Zwangsgelder an

340

Die BaFin hat am 30. Juli 2018 gegen die KREMLIN AG die Erfüllung der Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) angeordnet und Zwangsgelder in Höhe von 110.000 Euro angedroht.

Die KREMLIN AG hatte gegen § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3 WpHG in Bezug auf die Jahresfinanzinformationen für das Geschäftsjahr 2017 verstoßen.

Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein