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Publity AG und Caceis Bank

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Wir sind schon seit einiger Zeit als Kritiker des oben genannten Unternehmens bekannt und haben auch einige Berichte darüber verfasst. Für uns war es klar, dass, wenn die Verwahrstelle grünes Licht gibt, alles in Ordnung ist. Das sehen wir auch heute noch so, denn wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten an solch einem Deal auch die erforderlichen Unterlagen detailliert kennen, bevor sie solche Entscheidungen „abnicken“.Wir gehen auch davon aus, dass der Vorgang an sich geprüft wurde, also die Kaufpreise in Ordnung sind. Die zuständige Verwahrstelle hier ist die Caceis Bank Deutschland, die sicherlich weiß, was sie darf und was nicht. Verwahrstellen wurden übrigens 2013 als unabhängige und nicht an Investoren weisungsgebundene Institutionen eingerichtet und sind eine der wichtigsten Errungenschaften des Kapitalanlagegesetzbuches.

Laut Berichten im Internet habe die Verwahrstelle in diesem Fall nichts von einem möglichen Interessenskonflikt gewusst. Sie sei weder vom Investor noch von der zuständigen Service KVG informiert worden. Die Frage ist hier, wer wen informieren muss? Arbeitet eine Verwahrstelle unabhängig, dann sollte sie doch alle Unterlagen kennen, bzw. gegebenenfalls anfordern und dann prüfen. Es ist kaum vorstellbar, dass die Caceis Bank diesen eventuelle Interessenskonflikt nicht gekannt haben soll.

Hier muss dann unserer Meinung nach auch die eigentliche Kritik ansetzen, denn die Verwahrstelle hätte diesen „Deal“ ja verhindern können, wenn sie das gewollt hätte. Zumindest darf man hier sicherlich den Verdacht der „groben Fahrlässigkeit“ äußern. Ob das nun Konsequenzen für die Verwahrstelle haben wird, muss die Frankfurter Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen auf Grundlage der ihr vorliegenden Informationen prüfen, denn natürlich unterliegt die Caceis Bank deren Aufsicht.

Interessant wäre es zudem, zu erfahren, ob die Verkaufspreise für die Immobilien marktgerecht waren. Erst, wenn sie das nicht gewesen wären, wäre den Anlegern der Fonds ein Schaden entstanden. Dann könnte die Verwahrstelle möglicherweise mit in der Haftung stehen. Soweit wir wissen, sollen die Verkaufspreise der Immobilien aber marktgerecht gewesen sein.

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