Start Justiz Insolvenzverfahren BB Immobilien GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

BB Immobilien GmbH – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BB Immobilien GmbH (Registergericht: Cottbus HRB 7719 CB), Geschäftszweig: Errichtung, Verwaltung, Vermietung, Kauf- und Verkauf von Immobilien, Vetschauer Str. 24, 03048 Cottbus, eingetragener Sitz: Cottbus, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fady El Azem Navarrete, Vetschauer Str. 24, 03048 Cottbus wurde am 01.08.2018, um 13:53 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 14.09.2018 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 25.09.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz 1, 176 InsO) ist Mittwoch, der 17. Oktober 2018. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei Gericht eingehen.

Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur Beschlussfassung über die Person des Insolvenzverwalters, ggf. den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO) sind bis zum Prüfungsstichtag beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Amtsgericht Cottbus, den 01.08.2018
Az.: 63 IN 144/18

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