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Presseanfrage an leihdeinerumweltgeld.de wegen der Vario Vermögensverwaltung GmbH

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Kürzlich berichteten wir über die Probleme bei der Vario Vermögensverwaltung GmbH, die mit Verweis auf einen Baustopp die Rückzahlung von Anlegergeldern derzeit wohl gestoppt hat. Sowohl das Unternehmen als auch die Crowdinvesting-Plattform „leihdeinerumweltgeld.de“ haben wir daraufhin um eine Stellungnahme gebeten. Von letzterer haben wir auch zeitnah eine Antwort erhalten (s.u.).

Bei Vario stehen derzeit 500.000 Euro von über 300 Anlegern „im Feuer“. Da sollte man sich gegenüber seinen Investoren doch auch ruhig einmal äußern, meine Damen und Herren der Vario Vermögensverwaltung GmbH. Es ist uns unverständlich, dass bei einem so langen Baustopp die Anleger nicht zügig informiert werden, damit erst gar keine Unruhe unter den Anlegern entsteht.

Wie wir erfahren haben, will das Unternehmen wohl weitere Crowdinvestinggelder von Kleinanlegern einsammeln. Wir hoffen, dass die Crowdinvestingplattformen in Deutschland derzeit von einer Zusammenarbeit mit dem Unternehmen Abstand nehmen.Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Im Folgenden gehen wir gerne auf Ihre Fragen ein:

Ist Ihnen bekannt das die Rückzahlung der Gelder überfällig ist?

Ja. Der Emittent informierte LeihdeinerUmweltGeld (LDUG) wenige Tage vor dem geplanten Auszahlungstermin, woraufhin LDUG umgehend alle betroffenen Anleger informierte.

Warum wurden die Gelder nicht Fristgerecht zurückbezahlt an die Anleger?

Wie bei der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien nicht unüblich, wurden auch bei diesem Projekt einige historische Schätze während der Bauarbeiten freigelegt. Allen voran ein historischer Torbogen, der zwischen zwei Mauern lange Zeit unentdeckt blieb. Nach dem Fund wurde unverzüglich das örtliche Denkmalamt informiert, das einen sofortigen Baustopp verordnete, um den Fund zu beurteilen. Dieser Prozess zog sich über mehrere Monate, sodass der anhaltende Baustopp dann auch den Auszahlungstermin beeinflusste.

Wurde das Unternehmen Vario Vermögensverwaltung von Ihnen im Vorhinein auf wirtschaftliche Bonität und Zuverlässigkeit der handelnden Personen überprüft?

Als Finanzvermittler nach § 34f GewO in Verbindung mit § 11 FinVermV unterliegt LDUG der Pflicht, seine Tätigkeit als Vermittler mit der erforderlichen Sachkenntnis, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit im Interesse des Anlegers auszuüben, d.h. alle vermittelten Projekte werden entsprechend durch die Plattform plausibilisiert.

Was tut Leihdeinerumweltgeld um einen Totalausfall der Zahlungen zu verhindern?

LDUG hat nach Bekanntwerden eine sofortige Stellungnahme des Emittenten angefordert und diese allen Anlegern zur Verfügung gestellt. Seitdem steht die Plattform in engen Kontakt mit dem Emittenten und kontrolliert den Baufortschritt, daher haben sich Mitarbeiter der Plattform im Rahmen einer Begehung der Baustelle auch vor Ort einen Eindruck von der aktuellen Situation verschafft.

Mit herzlichen Grüßen/ Kundenservice/ LeihDeinerUmweltGeld

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