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CASHeMOTION AG-außerordentliche Hauptversammlung

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CASHeMOTION AG Bad Homburg v. d. Höhe

Einladung zur außerordentlichen HauptversammlungWir laden hiermit unsere Aktionäre zu der

am Freitag, den 29. Juni 2018 um 10.00 Uhr

in den Räumen der REGUS Management GmbH, Cologne Deutz Cubus, Erna-Scheffler-Str. 1a, 6. Etage, 51103 Köln,

stattfindenden

außerordentlichen Hauptversammlung der
CASHeMOTION AG
Rees

ein.

Tagesordnung:

Die außerordentliche Hauptversammlung wird mit folgender Tagesordnung einberufen:

1.

Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern

Die außerordentliche Hauptversammlung am 16. Februar 2018 wählte die Herren Schiller, Cengiz und Saher zu Aufsichtsratsmitgliedern der Gesellschaft. Herr Schiller und Herr Cengiz haben ihr Amt als Aufsichtsratsmitglied mit Schreiben vom 13.03.2018 mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Daher sind derzeit zwei Plätze im Aufsichtsrat vakant.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß §§ 95 S. 1, 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG i.V.m. § 9 der Satzung der Gesellschaft aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.

2.

Beschlussfassung über Änderung der Satzung

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderung zu beschließen:

§ 14 Abs. 3 bis 5 der Satzung werden gestrichen und durch die folgenden Abs. 3 bis 6 ersetzt:

„3.

Die Hauptversammlung ist mindestens 30 Tage vor dem Tage der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Einberufung ist nicht mitzurechnen. Die Frist verlängert sich um die Tage der Anmeldefrist gemäß Abs. 6.

4.

Der Anspruch des Aktionärs auf Übermittlung der Mitteilungen nach § 125 AktG ist auf die Form der elektronischen Übermittlung beschränkt. Der Vorstand ist jedoch berechtigt, die Mitteilungen auch in Papierform zu versenden.

5.

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die im Aktienregister eingetragen sind und sich rechtzeitige vor der Hauptversammlung angemeldet haben.

6.

Die Anmeldung zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss der Gesellschaft unter der in der Einberufung hierfür mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Hauptversammlung zugehen (letzter Anmeldetag). Der Tag des Zugangs ist nicht mitzurechnen. Der Vorstand oder, im Falle der Einberufung durch den Aufsichtsrat, der Aufsichtsrat ist ermächtigt, in der Einberufung der Hauptversammlung eine kürzere, in Tagen bemessene Frist für die Anmeldung zu bestimmen; die Frist zwischen dem letzten Anmeldetag und dem Tag der Hauptversammlung muss jedoch mindestens drei Tage umfassen.“

Stimmrechtsvertretung

Aktionäre, welche nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten ausüben lassen.

Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen

Anträge, Gegenanträge, Wahlvorschläge und sonstige Anfragen sind ausschließlich zu richten an:

CASHeMOTION AG
Headoffice Rees
Empeler Str. 122
46459 Rees

Rees, im Mai 2018

CASHeMOTION AG

Der Vorstand

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