Start Politik International Abmahnwelle anlässlich der neuen Datenschutz-Grundverordnung droht

Abmahnwelle anlässlich der neuen Datenschutz-Grundverordnung droht

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Darauf wies ein Rechtsanwalt, der sich seit Jahren mit dem Bereich Datenschutz befasst, erneut hin. Im gleichen Atemzug merkte er auch an, dass man in Deutschland eigentlich zwei Jahre Zeit gehabt hatte, alle Änderungen bezüglich der neuen Datenschutz-Grundverordnung (dsgvo) umzusetzen. Doch viele Unternehmen fangen erst fünf Minuten vor zwölf damit an, sich überhaupt mit dem Thema „dsgvo“ zu befassen. Mittlerweile könnte es aber zu spät sein, um Fehler noch zu vermeiden. So mancher Rechtsanwalt von auf Abmahnungen spezialisierten Kanzleien wartet nur auf den 25. Mai 2018, um dann ihr neues Geschäftsmodell auf den Markt zu bringen: „Abmahnungen im Sinne der dsgvo“.Trotzdem sollten Unternehmen, die eine Abmahnung einer Kanzlei erhalten haben, entspannt bleiben, denn erst bei der Überprüfung wird sich herausstellen, ob hier ein Verstoß vorliegt. Auch wir haben uns natürlich mit dem Thema für unsere Plattformen befasst, sehen aber nahezu keinerlei Handlungsbedarf, da wir keine Daten speichern. Nicht einmal die IP-Adressen unserer User, da wir unsere Plattformen gegen DDoS-Angriffe geschützt haben. Kommentare usw. laufen daher immer über unseren Provider, weshalb wir immer dieselbe IP-Adresse verzeichnen.

Newsletter versenden wir auch nicht, so dass wir uns das ganz entspannt anschauen. Interessant ist aber, dass in den letzten Tagen die eine oder andere Mail uns erreicht hat, in der man Berichte mit Verweis auf die neue „dsgvo“ gelöscht haben will. Was man gelöscht haben will, sind offizielle Verlautbarungen, die wir übernommen haben, was auch nach der neuen „dsgvo“ völlig legitim ist. Insofern lassen wir die Berichte natürlich bei uns stehen. Der E-Mail-Verfasser wird sich wohl gedacht haben: „Versuch macht klug“. Sein Ziel hat er aber nicht erreicht.

Nun wird man die nächsten Monate bezüglich der neuen „dsgvo“ auch einmal abwarten müssen, wie die in der Praxis umgesetzt wird und welche Entscheidungen Gerichte in Streitfällen dazu treffen. Die neue „dsgvo“ ist aus unserer Sicht aber ein wirklicher Fortschritt zu allem, was bisher vorhanden war. Damit umzugehen müssen wir nun alle sicherlich neu lernen.

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