Start Allgemein Was passiert nun mit der „bilanziell überschuldeten“ Geno AG?

Was passiert nun mit der „bilanziell überschuldeten“ Geno AG?

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Diese Frage ist natürlich spannend, jetzt, wo bei der GENO eG der Vorstand entlassen wurde und scheinbar die Luft brennt. Wir fragen uns ja an sich schon seit Jahren, was eine Genossenschaft mit solch einer AG überhaupt will? Für uns war das immer eine „überflüssige“ Kostenstelle. Im Interesse der Genossen sollte man diese nun schnellstmöglich abschaffen.

GENO AG (vormals: Genotec Vertriebs AG)

Ludwigsburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz zum 31.12.2016

AKTIVA

EUR Geschäftsjahr 2016
EUR
Vorjahr 2015
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 3.820,00 2.754,00
III. Finanzanlagen 113.500,00 117.325,00 0,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 992.790,43 775.862,62
– davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (GJ 303.104,15/VJ 0,00)
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.955,06 1.019.745,49 12.659,01
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1.571,16
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 928.411,00 591.507,16
Summe AKTIVA 2.065.481,49 1.384.358,95

PASSIVA

EUR Geschäftsjahr 2016
EUR
Vorjahr 2015
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag -641.507,16 -225.086,57
III. Jahresfehlbetrag -336.903,84 -928.411,00 -416.420,59
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 928.411,00 591.507,16
0,00 0,00
B. Rückstellungen 107.955,56 114.898,23
C. Verbindlichkeiten 1.872.369,16 1.115.815,17
– davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr (GJ 1.872.369,16/VJ 1.115.815,17)
Sonstige Passiva 85.156,77 153.645,55
Summe PASSIVA 2.065.481,49 1.384.358,95

A. Anhang

I. Gliederungsgrundsätze

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

II. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Von den im HGB vorgesehenen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet.

III. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 400,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 S. 1 im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurde ein Sammelposten gebildet der gemäß EStG § 6 Abs. 2a innerhalb von fünf Jahren abgeschrieben wird.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Auf Grund von Erfahrungswerten wurde für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 30% gebildet. Soweit Erkenntnisse vorlagen wurden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.

Rückstellungen wurden im Rahmen vorsichtiger, kaufmännischer Erwägungen gebildet.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

IV. Sonstige Angaben

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden in Höhe von TEUR 103 p.a. aus mehreren Miet- und Leasingverträgen für Büroräume, KFZ, Büroausstattung und Softwareüberlassung.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag bilanziell überschuldet. Zur Vermeidung einer Insolvenz wurden von der Gesellschafterin Geno Wohnbaugenossenschaft eG, Ludwigsburg, mehrere Darlehen zur Verfügung gestellt, die im Rang hinter allen anderen Gläubigern zurückstehen.

Die Gesellschaft hatte im Geschäftsjahr durchschnittlich 44 Arbeitnehmer beschäftigt.

Vorstand während des Geschäftsjahres war:

Herr Jens Meier

Aufsichtsräte während des Geschäftsjahres waren:

Herr Gerald Schäfer (Vorsitzender)

Herr Manfred Carle

Herr Dr. Harald Theis.

Das Jahresergebnis soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.

 

Ludwigsburg, im Oktober 2017

Jens Meier, Vorstand

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