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Werbeblocker für Browser sind rechtens

Das Anbieten von Werbeblockern im Internet ist zulässig. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet. Auch bei Onlinezeitungen darf die Werbung herausgefiltert werden. Damit wies der BGH die Klage des Verlagskonzerns Axel Springer gegen den Werbeblockeranbieter Eyeo in letzter Instanz ab. Das Kölner Unternehmen ist bekannt für das Addon „Adblock Plus„, dass für diverse Browser verfügbar ist und Werbung blockiert.
Springer habe, so das Gericht, keinen Unterlassungsanspruch. Da Nutzer den Filter aktiv installieren müssen, liege keine direkte Geschäftsbehinderung seitens des Anbieters vor. Im Übrigen könne sich Springer wehren, indem der Verlag Nutzern mit Werbeblockern den Zugang zu seinen Onlinezeitungen verwehre.

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