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Kanzlei Schirp & Partner auf P & R-Mandantenakquisition

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So kann man das einer aktuellen Veröffentlichung auf der Internetseite der Kanzlei entnehmen. Dort heißt es: „P&R-Container: Schirp & Partner und Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. bündeln gemeinsam die Anlegerinteressen. Aufruf an Berater und Vertriebe, sich wegen Interessenbündelung zu melden…

Die drohende Schieflage bei P&R zwingt zu eiligem Handeln. Es ist von größter Bedeutung, dass die Anleger gemeinsam agieren und ihre Interessen wahrnehmen. Je eher dies geschieht, umso größer ist die Chance, das Investment zu retten.“

Wir fragen uns natürlich, weshalb sich sowohl Vermittler als auch Vertriebler bei Ihnen melden sollten? Wollen Sie wirklich beide gleichzeitig vertreten? Oder spekulieren Sie darauf, dass die Vertriebler ihren Kunden ein Mandat an Ihre Kanzlei vermitteln? Doch warum sollte er dies tun?

Dass Sie als Kanzlei natürlich so viele Mandate wie möglich haben wollen, das leuchtet mir schon ein, denn jedes Mandat bringt Ihnen ja auch Umsatz. Und dabei ist es dann völlig egal für Sie, ob Sie den Prozess, wenn es denn dazu kommt, für Ihren Mandanten gewinnen oder verlieren. Das Honorar des Anwaltes ist letztlich immer gesichert.

Nun werben Sie auch mit dem Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V. Warum eigentlich? Erhoffen Sie sich, seriöser dazustehen? Auch auf den Verein wirft das kein gutes Licht, scheint es doch so, als sei er nur zu Ihrer Mandantenakquise da. Oder ist er das etwa?

Welch Überraschung, der Aktionsbund wurde von einem gewissen Berliner Anwalt namens Wolfgang Schirp mitbegründet. Diese Namensgleichheit mit der Kanzlei ist doch wahrscheinlich nur ein Zufall, oder etwa nicht?

Der Verein plant jetzt jedenfalls eine Vernetzungsveranstaltung in Berlin, die sicher der Kanzlei Schirp & Partner zugute kommen soll. Wir können dieses Vorgehen natürlich nicht empfehlen und raten den Betroffenen besser zu unserer Interessengemeinschaft, die ohne wirtschaftliches Interesse agiert.

4 Kommentare

  1. Habe gerade eben gelesen, dass die Kanzlei ein Vorgehen gegen die alte und neue Geschäftsführung empfiehlt. Irgendwie verständlich, aber die Verantwortlichen werden angesichts der exorbitanten Schadenssummen an der Privatinsolvenz wohl kaum vorbeikommen. Die Haftpflichtversicherung des Wirtschaftsprüfers zahlt bei Vorsatz nicht. Es ist also ziemlich sicher, dass rechtlich fundierte Ansprüche gegen alle möglichen Personen bestehen, aber genauso sicher, dass die Anspruchsgegner wirtschaftlich nicht in der Lage sein werden, zu zahlen.
    Und bei der BaFin sieht das Gesetz ausdrücklich vor, dass sie gegenüber Gläubigern von gescheiterten Kapitalanlagen nicht haftet. Verklagen kann man die – was Schirp gerade zuversichtlich prüft – natürlich trotzdem. Aber was soll das ?
    Bleiben die Vermittler, wenn es denn überhaupt welche gab und keine Direktzeichnung erfolgt ist. Aber kann ich denen wirklich vorwerfen, dass sie einen offenbar seit zehn Jahren erfolgreich gegenüber der Öffentlichkeit und auch der BaFin verschleierten Betrug nicht bemerkt haben.
    Also auf Erträge aus der Insolvenz warten. Wird nicht allzuviel sein, weil nicht viel da ist. Das werde ich aber sicher nicht mit Hilfe eines Anwalts anmelden, der dann als Gegenstandswert von der vollen Schadenssumme ausgeht.

    • Ich Teile Ihre Einschätzung, was mich aber interessieren würde. Haben wir Anleger noch darüber hinaus einen zusätzlichen Schaden zu erwarten? Also weitere Zahlungen an wen oder warum auch immer? Egal ob Steuer, Mietrückzahlung etc.oder ist es wenigstens damit getan, dass wir unser Geld niemals wiedersehen.. …kann mir einfach nicht vorstellen dass wir Betrugsopfer nun nochmal zur Kasse gebeten werden ( z. B. vom Insoverwalter, Finanzamt o.ä.)

    • Sehe ich genauso. Wobei nicht mal sicher ist, dass die Verantwortlichen mit ihrem Privatvermögen haften. Herr Loipfinger von Investmentcheck hat im übrigen in seinem neuesten Artikel eine Quote von ca. 25% errechnet.

  2. Zusätzliche Nachteile erwarte ich nicht.
    Die steuerliche Situation ist ohnehin schlecht, weil wir die Verluste aus der Veräußerung nur mit anderen Veräußerungsgewinnen verrechnen dürfen. Solche anderen Verluste (Verluste aus Wertpapieren zählen nicht) hat aber kaum jemand. Wenn die Finanzverwaltung das Ganze jetzt anders wertet (was ich nicht glaube), kann es nur besser werden.
    Irgendwelche Anwälte (BMK) reden über Rückforderung wegen Anfechtung. Begründung: Wenn die Anleger Miete bekommen haben, obwohl es keine Container gab, könnte das unentgeltlich und deshalb anfechtbar sein. Unsinn. Die kennen die Verträge nicht. Wir bekamen eine Garantiezahlung unabhängig von der tatsächlichen Miete. P&R hat uns nur das vertragliche Geschuldete geleistet, auch wenn es keine Container gegeben haben sollte.
    25% hört sich übrigens fast schon wieder gut an.

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