Die Anlegerschutzkanzlei Witt aus Heidelberg kennen wir seit Jahren und wir halten sie durchaus für eine seriöse Kanzlei, die nach Lösungen für ihre Mandanten sucht. Das gilt sicherlich auch im aktuellen möglichen Piccor AG-Skandal. Dazu haben wir auch vor über einer Woche ein kurzes Telefonat mit Herrn Rechtsanwalt Witt geführt.
In diesem Gespräch ging es unter anderem um einen Artikel, den wir veröffentlicht hatten auf der Internetseite www.interessengemeinschaft-picam-piccor-anleger.de.
Hier hatte Rechtsanwalt Witt eine Beanstandung vorzubringen, die wir dann auch umgehend korrigiert haben. Es handelt sich um nichts Bedeutendes aus unserer Sicht, aber Herrn Rechtsanwalt Witt war es ein wichtiges Anliegen.
Wir hatten in die Redaktion den Hinweis bekommen, dass sich wohl ein „großer Vermittler aus dem Umfeld der PICCOR AG“ an Rechtsanwalt Witt gewendet hatte und seinen Anlegern, so zumindest unsere Information, empfohlen hatte, Rechtsanwalt Witt aus Heidelberg ein „begrenztes Mandat“ zu erteilen. Hierbei handelt es sich aber um einen Vorgang, den wir in der Redaktion kritisch sehen, weil mit der möglichen Zuführung von Mandanten auch ein „Schutz“ für den Vermittler verbunden sein könnte.
Diesen Schutz darf es nicht geben, denn jeder Rechtsanwalt, der einen Mandanten in solch einem Vorgang vertritt, muss seinen Mandanten sicherlich auch darauf hinweisen, dass er den bei ihm durchgeführten Beratungsprozess einmal gemeinsam mit ihm analysieren soll, denn auch da könnte ein Haftungsanspruch von Seiten der Anleger durchaus vorhanden sein.
Gerade im Fall der Piccor AG muss diese Frage natürlich immer gestellt werden, denn das Unternehmen hat keine Erlaubnis für seine Tätigkeit vorliegen, so zumindest die schriftliche Mitteilung der von uns angefragten Schweizer Finanzmarktaufsichtsbehörde. Im Gegenteil, diese verweist ausdrücklich auf den Eintrag des Unternehmens in der Warnliste der Schweizer Finanzmarktaufsicht aus dem Jahre 2017.
Rechtsanwalt Witt ist sicherlich in diesem Vorgang ein guter Rechtsanwalt für seine Mandanten, denn wir sind sicher, dass es Rechtsanwalt Witt nicht um den Schutz des Mandats zuführenden Vermittlers geht, sondern darum, den Schaden für den Anleger so gering wie möglich zu halten, auch wenn man dafür dann den Vermittler in Haftung nehmen muss.
Natürlich gibt es den einen oder anderen weiteren Ansatz, den die Kanzlei Witt, Rechtsanwalt Witt, in diesem Vorgang sieht, um erfolgreich für seine Mandanten zu sein. Prima, aber man muss eben alle seriösen und zielführenden Optionen in diesem Vorgang prüfen und erörtern mit den Anlegern.