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Venera – Jörg Röpnack – Bau – Immobilien – Versicherungen & Finanz GmbH & Co. KG – „Positive Fortführungsprognose“

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Das Unternehmen, zuvor mit dem Namen Venera Versicherungsmakler und Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG,  geht ganz optimistisch von einer Fortführung aus: „positive Fortführungsprognose“. Wir fragen uns natürlich, wie das angesichts solch einer Bilanz geschehen soll?

Venera – Jörg Röpnack – Bau – Immobilien – Versicherungen & Finanz GmbH & Co. KG (vormals: Venera Versicherungsmakler und Finanzdienstleistungs GmbH & Co. KG)

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Umlaufvermögen 198.377,79 871.614,14
I. Vorräte 0,00 300,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 195.772,41 869.575,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 173.170,40 27.409,10
davon gegen Gesellschafter 0,00 828.904,05
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.605,38 1.739,03
B. Rechnungsabgrenzungsposten 33.420,22 0,00
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 865.045,37 0,00
I. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil der Kommanditisten [Aktivseite] 865.045,37 0,00
Summe Aktiva 1.096.843,38 871.614,14

Passiva

31.12.2016
EUR
31.12.2015
EUR
A. Eigenkapital 0,00 19.200,00
I. Gezeichnetes Kapital / Kapitalkonto / Kapitalanteile 0,00 5.100,00
1. Kapitalanteile der Kommanditisten 0,00 5.100,00
II. Rücklagen 0,00 14.100,00
III. Bilanzgewinn / Bilanzverlust im Sinne des § 264c Abs. 2 HGB bei Personen(handels)gesellschaften 0,00 0,00
B. Rückstellungen 1.800,00 4.004,00
C. Verbindlichkeiten 1.013.223,16 777.010,14
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 687.452,86 596.851,14
D. Rechnungsabgrenzungsposten 81.820,22 71.400,00
Summe Passiva 1.096.843,38 871.614,14

Anhang

Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine GmbH & Co. KG gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die dem Vorjahresabschluss zum 31. Dezember 2015 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz angepasst. Die Höhe der Umgliederung ist für die Aussagekraft des Jahresabschlusses von untergeordneter Bedeutung.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe, die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Informationen zur Bilanz

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 410,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben alle eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 870.145,37 EUR enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sie sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Sicherheiten wurden nicht gestellt.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 145.611,30 EUR.

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen besteht der übliche Eigentumsvorbehalt.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen wie folgt enthalten:

– Abschluss- und Prüfungskosten 2015

– Offenlegung Bundesanzeiger Jahresabschluss 2015

Sonstige Angaben

Zum Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Als Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin (Venera Finanzdienstleistung & Versicherungsmakler-Beteiligungsgesellschaft mbH) war im Geschäftsjahr bestellt:

Jörg Röpnack

Unterschrift der Geschäftsleitung

Linderbach, den

gez. Jörg Röpnack

1 Kommentar

  1. Naja. Ich empfehle den Verfassern dieses Inhaltlich falschen Statement sich dringend mit Buchhaltung zu befassen. Die Steuerbilanz ohne Anlagen ist nichtssagend. Die Höhe der stillen Reserven ist ebenfalls nicht aufgeführt. Die Gesellschaft besteht seit 2000 mit ausgezeichneten Handelsbilanzen. Ich empfehle dringend anderweitige Auskunftsportale wie z. B. Creditreform. Seien Sie gespannt auf den Abschluss 2017.

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