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Thomas Entzeroth und sein Blog

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In seinem neu eingerichteten Blog klagt Thomas Entzeroth über „falsche Darstellungen“, vor allem was die Varian AG betrifft. Diese Gesellschaft ist ein zugelassener Vermögensverwalter in Liechtenstein und untersteht somit der Aufsicht der dortigen FMA. Dass das als Qualitätsmerkmal von den Beratern des Picam Unternehmensverbundes an die Kunden weitergegeben wurde, ist verständlich, es ist schließlich ein gutes Werbeargument für die Vertriebskollegen.Grundlage war dabei laut den Informationen, die wir aus Gesprächen mit Anlegern erhalten haben, ein Bericht aus der Zeitung „Die Welt“ aus dem Jahre 2016, der auch heute noch online abrufbar ist. Nun waren wohl zumindest die Anleger, mit den wir gesprochen haben, durchaus der Meinung, dass die Varian AG mit der Vermögensverwaltung von der Piccor AG betraut wurde. Dies lässt sich auch so aus dem Artikel herauslesen. Hier also von einer „falschen Darstellung“ zu sprechen, ist schon gewagt, Herr Entzeroth. Wieso haben Sie das in den letzten Jahren dann nicht klargestellt?

Nun taucht eine völlig neue Konstellation auf mit einer Gesellschaft auf Gibraltar, der LIT Limited. Wir haben schnell eine Rundfrage bei den Anlegern, die sich bei uns gemeldet haben, gestartet und das Ergebnis, sehr geehrter Herr Entzeroth, wird Sie dann verblüffen: Keiner der Anleger kennt den Namen dieses Unternehmens. Es scheint also, als ob die Existenz dieser Gesellschaft nie den Anlegern kommuniziert wurde. Natürlich ist unsere Rundfrage nicht repräsentativ, aber das Ergebnis verwundert dann schon, vor allem, weil diese LIT Ltd. ja keine unbedeutende Gesellschaft in ihrem Konstrukt dargestellt hat.

Nun gehen wir einmal davon aus, dass diese Gesellschaft von Ihnen vor einer möglichen Geschäftsbeziehung auch darauf überprüft wurde, ob es sich um ein seriöses und erfolgreiches Unternehmen handelt. Dazu gibt es bei Ihnen ja sicher konkrete Unterlagen, aus denen genau diese Prüfung mit einem konkreten Ergebnis hervorgeht. Darüber sollten Sie einmal in Ihrem Blog berichten. Wir nehmen auch an, dass es im Rahmen solch einer Geschäftsbeziehung überprüfbare Monatsrapporte gibt, die man Ihnen zur Verfügung gestellt hat. Sicherlich werden Sie diese Unterlagen auch den zuständigen Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen bzw. schon zur Verfügung gestellt haben? Solche Informationen sollten Sie bitte auf ihrem Blog veröffentlichen, denn das ist das, was die Anleger interessiert…

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