Hier haben wir wieder eine Bilanz, die für Anleger nichts Gutes bedeutet. Ob das überhaupt noch einmal ein positives Investment werden wird, darf man dann bezweifeln.
Hermann Buss GmbH & Co.KG MS „Juist Trader“
Leer
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva |
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31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
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A. Anlagevermögen | 953.778,10 | 953.778,10 |
I. Sachanlagen | 953.188,67 | 953.188,67 |
II. Finanzanlagen | 589,43 | 589,43 |
B. Umlaufvermögen | 811.272,47 | 887.161,05 |
I. Vorräte | 79.476,14 | 80.092,58 |
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 657.769,15 | 460.467,98 |
III. Guthaben bei Kreditinstituten | 74.027,18 | 346.600,49 |
C. Rechnungsabgrenzungsposten | 36.510,02 | 27.712,16 |
D. Durch Entnahmen entstandenes negatives Kapital | 639.385,91 | 639.385,91 |
E. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil | 1.409.280,90 | 901.208,89 |
Bilanzsumme, Summe Aktiva | 3.850.227,40 | 3.409.246,11 |
Passiva |
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31.12.2016 EUR |
31.12.2015 EUR |
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A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
I. Kapitalanteil der Komplementäre | 0,00 | 0,00 |
II. Kapitalanteile der Kommanditisten | 0,00 | 0,00 |
B. Stille Beteiligungen | 1.533.875,64 | 1.533.875,64 |
C. Rückstellungen | 1.722.695,22 | 1.622.290,61 |
D. Verbindlichkeiten | 593.656,54 | 253.079,86 |
Bilanzsumme, Summe Passiva | 3.850.227,40 | 3.409.246,11 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
Die Hermann Buss GmbH & Co. KG MS „Juist Trader“ i. L., Leer, ist beim Amtsgericht Aurich unter HRA 110553 eingetragen.
Sie hat die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften & Co. zu beachten. Die größen- abhängigen Erleichterungen der §§ 274a und 288 HGB wurden in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss wird in Abkehr von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung aufgestellt, da die Gesellschaft mit der Veräußerung des Seeschiffs ihren Unternehmensgegenstand aufgibt und in Liquidation geht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen (Seeschiff) wird mit dem in Anlehnung an die steuerlichen Richtlinien ermittelten Schrottwert angesetzt.
Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bzw. teilweise zu durchschnittlichen Einstandspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bzw. mit den am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Werten angesetzt. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bilanziert.
Bereits gezahlte zukünftige Geschäftsjahre betreffende Aufwendungen werden unter den Rechnungsabgrenzungsposten aktiviert. Der Posten wird in der Rechnungsperiode aufgelöst, in der der Aufwand wirtschaftlich entstanden ist.
Die Steuerrückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen werden alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften berücksichtigt. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Stille Beteiligungen und Verbindlichkeiten werden grundsätzlich zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Wegen der in den Vorjahren vorgenommenen Liquiditätsauszahlungen und Belastungen der Kapitalkonten bestehen aufgrund dieser Reduzierung der Haftsummen, Haftungen der Kommanditisten nach § 172 Abs. 4 HGB gegenüber Alt-Gläubigern i.H.v. EUR 12.742.995,91 und gegenüber Neu-Gläubigern (deren Forderungen nach der Reduzierung der Haftsummen im Handelsregister entstanden sind) eine Haftung der Kommanditisten i.H.v. insgesamt EUR 7.148,01.
In den Forderungen sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 399.909,76 (Vorjahr: EUR 338.701,50) enthalten.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von EUR 250,00 (Vorjahr: EUR 0,00) und Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 266.019,10 (Vorjahr: EUR 266.384,02) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Der unter dem Posten stille Beteiligungen ausgewiesene Betrag betrifft Verbindlichkeiten, die in voller Höhe gegenüber einem Dritten bestehen und aus Gründen der Klarheit gesondert ausgewiesen werden.
Hinsichtlich der grundsätzlich nach BilMoG durchzuführenden Abzinsung langfristiger Rückstellungen wurde von dem Beibehaltungswahlrecht gemäß Artikel 67 Absatz 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch gemacht. Die Überdeckung aufgrund nicht aufgelöster Rückstellungen beträgt EUR 214.902,62.
Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Sicherheiten bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von EUR 5.152,99 (Vorjahr: EUR 4.472,41).
Leer, den 24. August 2017
gez. C. Witt gez. D. Schulz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.12.2017 festgestellt.