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Alexa und der Verbraucherschutz

Digitale Sprachassistenten wie Amazons interaktiver Lautsprecher „Echo“ mit dem Sprachdienst „Alexa“ sind mit dem Internet verbunden und haben stets ein offenes Ohr, um auf mögliche Sprachbefehle reagieren zu können. Aufgezeichnet und auf die Server des Anbieters übertragen werden die Befehle aber – laut Amazon – erst, wenn Alexa das festgelegte Signalwort erkennt.

Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW wollte daher am Beispiel von Alexa herausfinden, ob der Sprachservice wirklich nur auf das vorher festgelegte Signalwort reagiert. Doch der Reaktions-Check zeigt: Alexa kann auch reagieren und aufzeichnen, wenn nicht genau das Signalwort, sondern ein ähnliches Wort genannt wird. So aktivierte sich der Sprachassistent bereits ungewollt, wenn die Testpersonen „Alexander“ anstelle von „Alexa“ am Satzanfang verwendet haben; aber auch wenn ähnlich klingende Worte mitten im Satz genutzt wurden – etwa bei der Aussage „Ich möchte unbedingt Urlaub am Amazonas machen“. In Einzelfällen hat der Sprachservice auch auf starke Abwandlungen wie „komm Peter“ statt „Computer“ reagiert. Dies zeigt, dass Alexa auch ganz alltägliche Gesprächsinhalte aufzeichnen kann, die gar nicht für sie bestimmt sind.

Bei Alexa können Sie aus den vier Signalwörtern „Alexa“, „Amazon“, „Echo“ und „Computer“ eines auswählen, auf das Ihr Gerät reagieren soll. Achten Sie bei der Auswahl auf diese Punkte:

  • Wählen Sie nicht „Alexa“ als Aktivierungswort, wenn beispielsweise ein Familienmitglied oder Freund so heißt bzw. einen ähnlich klingenden Namen hat – wie etwa „Alexander“.
  • Wählen Sie nicht „Computer“ als Aktivierungswort: Das Wort kommt häufig auch in Alltagsunterhaltungen vor; ungewollte Einblicke in Alltagsgespräche sind möglich.

Unser Reaktions-Check zeigt, dass sich Verbraucher nicht darauf verlassen können, dass digitale Sprachassistenten nur dann aufzeichnen und Gesprächsinhalte an die Anbieterserver weitergeben, wenn der Nutzer es auch wirklich beabsichtigt. Das sehen die Experten des Marktwächters Digitale Welt in der Verbraucherzentrale NRW kritisch. Denn durch das ungewollte Aufzeichnen von Gesprächen kann Amazon Einblick in die Privatsphäre nehmen, ohne dass der Nutzer dies möchte – im Zweifel bekommt er es nicht einmal mit.

Wer mehr Kontrolle darüber haben möchte, wann Alexa reagiert, kann über die Toneinstellungen in der Alexa-App einen Ton aktivieren, der immer dann abgespielt wird, wenn der Sprachservice aktiviert wird („Start der Anfrage“) und Sprachaufzeichnungen weiterleitet. Eine weitere Toneinstellung („Endton“) ist möglich, die das Ende der Aufzeichnung angibt.

Wer im Nachhinein prüfen möchte, was Alexa aufgezeichnet hat, kann das ebenfalls über die App machen und gegebenenfalls die gespeicherten Audiodaten löschen.

Wenn Sie wissen, dass Sie den Sprachservice einige Zeit nicht nutzen möchten, können Sie die Mikrofontaste am Lautsprecher drücken. Wenn diese rot leuchtet, ist das Mikrofon ausgeschaltet.

Achtung: Schützen Sie auch die Persönlichkeitsrechte Dritter. Wenn Sie auf der sicheren Seite sein wollen, informieren Sie Ihren Besuch darüber, dass Sie einen digitalen Sprachassistenten (wie etwa Amazon Alexa) nutzen und schalten Sie ihn gegebenenfalls aus.

Laut eigenen Angaben will Amazon die gespeicherten Daten unter anderem zur Verbesserung seiner Dienste nutzen. Die Marktwächter halten das jedoch für zu vage: Es wird nicht genau genug genannt, welche Dienste diese Daten nutzen. Somit können neben dem Alexa-Sprachservice auch alle anderen Amazon-Dienste darunter fallen, die die Informationen unter Umständen auch für die Erstellung von Nutzerprofilen einsetzen könnten.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/digitale-welt/digitaler-sprachassistent-alexa-reagiert-auch-ungefragt-21363

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