Dark Mode Light Mode

CTS Eventim darf keine Exklusivverträge abschließen

Die CTS Eventim vertreibt hauptsächlich Tickets. Als größtes Unternehmen in Deutschland hat das Bundeskartellamt diesem nun untersagt, Exklusivvereinbarungen mit seinen Partnern abzuschließen. CTS Eventim darf also nicht verlangen, dass Tickets ausschließlich über sein Plattform vertrieben werden. Das Unternehmen kündigte an, gegen diese Entscheidung vorgehen zu wollen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Triumph Unternehmensberatung GmbH - Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen

Next Post

Drittes Magellan Reedereikontor Beteiligungsgesellschaft mbH - Eröffnung des Insolvenzverfahrens