Start Verbraucherschutz CTS Eventim darf keine Exklusivverträge abschließen

CTS Eventim darf keine Exklusivverträge abschließen

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Die CTS Eventim vertreibt hauptsächlich Tickets. Als größtes Unternehmen in Deutschland hat das Bundeskartellamt diesem nun untersagt, Exklusivvereinbarungen mit seinen Partnern abzuschließen. CTS Eventim darf also nicht verlangen, dass Tickets ausschließlich über sein Plattform vertrieben werden. Das Unternehmen kündigte an, gegen diese Entscheidung vorgehen zu wollen.

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