Dark Mode Light Mode

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG – Geldbuße

Die BaFin hat am 23. November 2017 eine Geldbuße in Höhe von 668.000 Euro zulasten der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG festgesetzt.

Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 37w Absatz 1 Satz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) zugrunde. Die SKW Stahl-Metallurgie Holding AG hatte der Öffentlichkeit den Halbjahresfinanzbericht für das Geschäftsjahr 2016 nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt.

Das Unternehmen kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Staatsanwaltschaft Landshut

Next Post

Future Business KGaA - Quotenzahlung für die Anleger