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VW – Verjährung droht

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Vom Abgasskandal Betroffene müssen ihre Ansprüche bis jetzt meist individuell vor Gericht einklagen. Eine umfassende Garantie zu möglichen Folgen der Umrüstung, Schadensersatz oder gar die Rücknahme von Autos mit manipulierter Software? Volkswagen fährt seinen deutschen Kunden gegenüber nach dem Abgasskandal ein Schmalspurprogramm. Die Umrüstung der rund 2,5 Millionen Fahrzeuge läuft immer noch – und gegen weitreichendere Forderungen wehrt sich der Konzern vor Gericht.

Das Problem: Währenddessen tickt die Uhr. Nur bis Ende 2017 will VW darauf verzichten, die Angelegenheit als verjährt zu betrachten. Spätestens dann sind die Gewährleistungsrechte verloren: Nacherfüllung, Minderung, Schadensersatz und Rücktritt vom Vertrag gehen bei der aktuellen Linie von VW nach Ende 2017 nicht mehr.

Diese Rechte haben VW-Kunden auch nach 2017 noch

Grundsätzlich gelten folgende Fristen:

  • Käufer eines Neufahrzeugs genießen ab Übergabe des Fahrzeugs zwei Jahre lang die gesetzlich geltende Gewährleistung.
  • Bei Gebrauchtfahrzeugen ist diese Frist meist auf ein Jahr reduziert.
  • Sollten Autohersteller im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs arglistig gehandelt haben, können Geschädigte Ansprüche bis zu drei Jahre nach Kenntnis der Arglist – im VW-Skandal also bis Ende 2018 – geltend machen. Ob VW arglistig gehandelt hat, ist juristisch noch nicht abschließend geklärt.
  • Leitet eine Behörde ein kartellrechtliches Verfahren ein, haben Kunden gegebenenfalls auch kartellrechtliche Schadensersatzansprüche. Bis zum Abschluss des Verfahrens durch die Behörde ist die Verjährung gehemmt. Geschädigte können kartellrechtliche Schadensersatzansprüche fünf Jahre ab Kenntnis des Schadens stellen. Aber Achtung: Bisher hat die EU-Kommission dazu lediglich eine Voruntersuchung gestartet.

Wenn Sie Ansprüche haben, sollten Sie darauf achten, sie rechtzeitig geltend zu machen. Auch die Verbraucherzentrale vor Ort hilft gerne weiter.
Betroffene Kunden haben folgende Möglichkeiten:

  • Bevor das Auto umgerüstet wird, sollten Sie den Autoverkäufer auffordern, schriftlich auf die sogenannte Einrede der Verjährung bis 31.12.2021 zu verzichten – mindestens bis zum Ablauf des 2. Monats nach Abschluss der Rückrufaktion durch VW. Ein Musterbrief zum Herunterladen findet sich hier.
  • Um ihre Ansprüche auf Gewährleistung zu sichern, sollten Sie sich vor dem Nachrüsten auch schriftlich bestätigen lassen, dass sich der Autohändler die Nachrüstungsarbeiten durch VW zurechnen lässt. Ein Musterbrief zum Herunterladen findet sich hier.
  • Wenn sich der Autohändler weigert, können Sie sich an ihre Verbraucherzentrale wenden.

Wer verhindern will, dass seine Gewährleistungsrechte verjähren, muss bis spätestens zum 31. Dezember 2017 tätig werden. Die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens ist aber – wegen des ungewissen Ausgangs – mit einem hohen Kostenrisiko verbunden.

Wer sich vorbehalten möchte, nach dem Umrüsten seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen, der sollte sich im Zweifel rechtlich beraten lassen. Dann wäre es günstig, diese Beratung schon vor dem Umrüsten in Anspruch zu nehmen.

Viele weitere Fragen zum VW-Abgasskandal beantworten wir in einem separaten Beitrag.

Das fordern die Verbraucherzentralen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), die Dachorganisation der Verbraucherzentralen in Deutschland, fordert von VW Konsequenzen aus dem Abgas-Skandal:

  1. VW muss betroffene Verbraucher entschädigen (für einen etwaigen höheren Wartungsbedarf; für eine schlechtere Restwertentwicklung im Falle des Wiederverkaufs; für einen etwaigen höheren Verbrauch, etwa von Treibstoff oder AdBlue): Die Forderungen des vzbv beziehen sich auf mögliche Ansprüche von Käufern von Autos mit dem Motortyp EA 189. Es handelt sich um 1,2-Liter-, 1,6-Liter- und 2,0-Liter-Motoren. Manipuliert wurden auch Autos weiterer Marken des Konzerns, nämlich Audi, Seat, Skoda und Volkswagen Nutzfahrzeuge.
  2. Der vzbv fordert von Volkswagen den generellen Verzicht auf die Einrede der Verjährung bis Ende 2021: Bis die Ansprüche der Betroffenen nach Gewährleistungs- oder Deliktrecht höchstrichterlich geklärt sind, sollte der VW-Konzern nicht auf Verjährung beharren.
  3. VW muss den vom Kraftfahrtbundesamt verlangten Umrüstplan bis Ende 2017 verbraucherfreundlich umsetzen: Das heißt auch, dass für einen etwaigen kurzfristigen Fahrzeugausfall kostenlos Ersatzfahrzeuge gestellt werden müssen.
  4. VW muss eine umfassendere Garantieerklärung als bisher abgeben: Eine solche Erklärung muss Zusagen enthalten, dass keine Nachteile bei Leistung und Kraftstoffverbrauch zu erwarten sind, dass die Lebensdauer der Motoren und anderer technischer Komponenten nicht verkürzt wird und dass der Wartungsbedarf nach der Umrüstung nicht steigt.
  5. VW muss Kundenvertrauen zurückgewinnen: Betroffene Fahrzeuge müssen zurückgenommen und der Kaufvertrag rückabgewickelt werden, wenn Verbraucher dies fordern.

Quelle: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/vwabgasskandal-erste-fristen-laufen-ende-2017-aus-13658

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