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MDM Group AG muss Einlagengeschäft abwickeln

Dies hat die BaFin der MDM Group AG aufgetragen. Hoffen wir einmal, dass das Unternehmen die Gelder auch zurückzahlen kann, so dass die Kunden hier keinen Verlust erleiden. Anbei die Originalnachricht:

„Die BaFin hat der MDM Group AG mit Sitz in Meggen, Schweiz, mit Bescheid vom 6. November 2017 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Die MDM Group AG bewarb unter www.mdmgroup.de/investieren/ und auf anderen Internetseiten unternehmerische Beteiligungen in Form festverzinslicher Nachrangdarlehen.

Durch die Entgegennahme von Geldern auf Grundlage dieser Darlehensverträge betreibt die MDM Group AG das erlaubnispflichtige Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG) grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland. Über eine hierfür nach § 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis verfügt das Unternehmen nicht. Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar.“

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