Start Allgemein Absprachen zwischen IG Lombard und deren Rechtsanwalt Dr. Sieprath nichts wert?

Absprachen zwischen IG Lombard und deren Rechtsanwalt Dr. Sieprath nichts wert?

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Eigentlich hatte der Rechtsanwalt Dr. Sieprath die Vollmachten seiner Mandanten, um heute innerhalb des Gläubigerausschusses des LC3 abzustimmen. Aus welchen Gründen auch immer hat er sich dem aber entzogen und eine Untervollmacht an einen Dritten erteilt. Dieser wiederum hat sich aber nicht an die im Vorfeld unter den Rechtsanwälten getroffenen Absprachen gehalten. Damit haben sich aber weder der Rechtsanwalt Dr. Sieprath, noch Peter Stütz und die IG Lombard einen Gefallen getan und neue Hürden aufgebaut. Es kann nicht im Interesse der Anleger der LombardClassic Fonds im „Hamburger Pfandhausskandal“ sein, nur von denen im Gläubigerausschuss vertreten zu werden, die aus unserer Sicht ganz klar eine Mitschuld am Verlust der Anleger tragen, denn sie haben ihre Kunden zu diesen Investments beraten. Das sieht wohl auch, wie wir heute erfahren haben, ein Gericht in Ellwangen so, wo Peter Stütz Schwierigkeiten haben dürfte, einen von einem seiner Anleger angestrengten Prozess zu gewinnen.

Unserer Kenntnis nach soll es sogar Fälle geben, in denen die Vermittler noch zu einem Zeitpunkt, an dem man bereits wissen konnte, dass da etwas nicht in Ordnung ist, die Vermögensanlage an Kunden verkauft haben sollen.

Wir haben uns in den letzten Wochen und Monaten mit unserer Berichterstattung zu dem Themenkomplex „IG Lombard“ deutlich zurückgehalten. Peter Stütz hat es nun mit seinem unglaublichen Verhalten geschafft, dass wir unsere Zurückhaltung aufgeben werden. Ob das ein kluger Schachzug von ihm war, lassen wir einmal dahingestellt. Dumm steht nun natürlich Rechtsanwalt Dr. Sieprath dar, dessen Wort man zukünftig sicherlich nur noch eingeschränkt vertrauen darf.

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