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Kommen auf Air Berlin neue Forderungen zu?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Verfahren ein für Verbraucher positives Urteil zu Stornoentgelten gefällt, wie der Kläger, der Bundesverband Verbraucherzentrale (VZBV), mitteilte. Konkret ging es um die Praxis von Air Berlin, bei Stornierungen oder nicht angetretenen Flügen eine Bearbeitungspauschale von 25 Euro zu erheben. Demnach müssen Luftfahrtgesellschaften Steuern, Flughafengebühren sowie sonstige Gebühren, Zuschläge und Entgelte bei der Veröffentlichung der Flugpreise gesondert ausweisen und dürfen sie nicht in den Flugpreis einbeziehen. Für Air Berlin könnte das bedeuten, dass Kunden die Bearbeitungsentgelte für die Erstattung von Steuern, Gebühren oder sonstigen Zusatzkosten zurückfordern (Rechtssache C-290/16).
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