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Tabaczek erneut zur Rückzahlung der Anlegergelder verurteilt

Volker Tabaczek steht ja schon seit einiger Zeit selbst verschuldet unter medialer Aufsicht; unter anderem berichteten auch wir über ihn. Der 1960 geborene Geraer, ehemals erfolgreicher Radrennfahrer, hatte die Idee eines High-Yield-Investitionsprogrammes und sammelte dafür Investoren, die sich in den USA an Projekten seiner Mount Whitney Group beteiligen konnten.
Mittlerweile sind die zeitlich gebundenen Investitionsverträge ausgelaufen und die Kunden warten vergeblich auf die Rückzahlung der Gelder inklusive der vertraglich versprochenen Renditen. Das Landgericht Berlin hat nun zum zweiten Mal geurteilt, dass Tabaczek den Anlegern ihr Geld zurückzuzahlen habe. Er hatte auf entsprechende Drohungen und Klagen der Anleger hin geäußert, dass er nicht zahlen wolle, weil er sich mittlerweile mit seinem „Komplizen“ Michael Rudolf zerstritten habe. Das Gericht argumentierte zudem, dass Tabaczek sich nicht zu wundern brauche, dass er bei vertragswidrigem Verhalten mit Reaktionen von Kunden und Rechtsanwälten zu rechnen habe. Das Urteil, dass eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung durch Tabaczek persönlich sieht, ist noch nicht rechtskräftig.
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