Dark Mode Light Mode

Klage von Dextro Energy vor dem EuGH abgewiesen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag auch in der zweiten Instanz eine Klage des deutschen Herstellers Dextro Energy abgewiesen, dass dieser auch zukünftig nicht mit den angeblichen gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker werben dürfe. Dextro Energy wollte sein Produkt mit Sätzen wie „Glucose unterstützt die normale körperliche Betätigung“ bewerben, was die EU-Kommission aber nicht zugelassen hatte. Daraufhin zog die Firma vor Gericht. Der EuGH argumentierte, dass grundsätzlich empfohlen werde, weniger Zucker zu sich zu nehmen, so dass die Werbeversprechen den Verbraucher irritieren würden.
Kommentar hinzufügen Kommentar hinzufügen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Previous Post

Verhandlungen zur BWF-Stiftung ziehen sich in die Länge

Next Post

May verliert absolute Mehrheit