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Berater gewinnt Haftungsprozess wegen Vermittlung von V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG-Beteiligungen

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Am 19. Mai 2017 hat das Landgericht Görlitz eine Klage gegen den Vermittler bzw. Berater von zwei Beteiligungen der V+ GmbH & Co. Fonds 1 KG abgewiesen. Der Kläger machte Ansprüche aus eigenem Recht sowie aus abgetretenem Recht geltend. Bei letzterem handelte es sich um Ansprüche im Zusammenhang mit der Beteiligung seiner Ehefrau, um diese als Zeugin fungieren zu lassen.

Beide Beteiligungen wurden 2007 gezeichnet. Die Anleger leisteten rund 22.000 Euro, die der Kläger im Wege des Schadensersatzes vom beklagten Finanzdienstleister, der nicht versichert war, erstattet bekommen wollte. Die Vorwürfe lauteten auf Falschberatung: So sollten ie unternehmerischen Beteiligungen der Altersvorsorge dienen, es hätte aber keine diesbezügliche Risikoaufklärung stattgefunden. Auch sei der Prospekt nicht übergeben worden.

Demgegenüber wies der beklagte Finanzdienstleister auf das Informationsprotokoll hin, welches als Anlageziel eine hohe Rendite auswies sowie die Quittierung der vorher erfolgten Übergabe des Prospekts. Der Beklagte erhob gegen die Zedentin (Ehefrau) isolierte Drittwiderklage, welche diese sogleich anerkannte. So fanden schließlich doch Beweisaufnahme und Parteianhörung statt, die aber für den unterlegenen Kläger nicht das gewünschte Ergebnis brachten.

Der Finanzdienstleister wurde von Rechtsanwalt und Fachanwalt Michael Malar (BEMK Rechtsanwälte) vertreten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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