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Vereinheitlichung EU-weiter Geschäfte

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Wenn ein EU-Bürger in einem anderen EU-Land Geschäfte abschließen will, lässt sich das meistens nicht so einfach umsetzen, wie im Heimatland. Banken verweigern Kredite und nehmen höhere Gebühren für den Devisentausch, Autoversicherungen geben keinen Schadensfreiheitsrabatt, sind nur einige der Probleme, die auf einen zukommen können. Daher haben nur weniger als zehn Prozent aller EU-Bürger Geschäfte in einem anderen Land des Wirtschaftsraumes abgeschlossen. Dies zu vereinfachen ist das Ziel eines Aktionsplanes der EU-Kommission. Inhalt sind Maßnahmen, mit denen die Hürden im Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen abgebaut werden sollen.
Daraus sollen sinkende Preise, mehr Auswahl und mehr Sicherheit für die Verbraucher und mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern resultieren.

Die bedeutendsten Regelungen:

  • Überweisungen ins EU-Ausland dürfen nicht teurer sein als im Inland, wobei dies auch für Länder gelten solle, die nicht mit dem Euro arbeiten.
  • Umtauschgebühren für EU-Devisen sollen mit Kreditkarten und am Bargeld-Automaten transparenter werden. Verbraucher sollen den besten Kurs aussuchen können.
  • Fahrzeugversicherer sollen die gleichen Schadensfreiheitsrabatte wie im Inland gewähren. Bei Unfällen im EU-Ausland sollen Betroffene auch dann einen Schadensersatzanspruch erhalten, wenn die ausländische Versicherung nicht zahlt.
  • Der Umgang mit Privatkrediten ist rechtlich noch nicht geregelt. Das soll sich beispielsweise mit dem grenzüberschreitenden Zugang zu Krediten ändern.
  • Für Bonitätsprüfungen werden einheitliche Standards vorgeschrieben, wobei die Auskunfteien sich grenzüberschreitend austauschen können sollen.
  • Autovermieter müssen die Kunden besser über Kosten der Versicherungen informieren. Dies wird durch Selbstverpflichtungen geregelt, die auch moderne Formen des Sharings einschließen.
  • Die digitale Authentifizierung wird die bisher erforderliche Unterschrift eines Kunden ersetzen. Eine vollständig digitale Beziehung der Firmen zu Kunden wird der Schlüssel sein, um einen Binnenmarkt der Finanzdienstleistungen für Privatkunden aufzubauen.
  • Eine Studie soll über Rechtsvorschriften und staatliche Aufsicht in den EU-Staaten informieren. Dazu wurde 2016 eine Verordnung über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt geschaffen.
  • Banken arbeiten gemeinsam an technologischen Lösungen für die digitale Authentifizierung, wobei die Bandbreite der Technologien in vollem Umfange ausgeschöpft werden soll. Nationale Lösungen sollen Kunden nicht fixieren.
  • Im Onlinedienst werden für Finanzdienstleistungen Wege gesucht, um Verbraucherschutzrisiken auszuschließen. Informationsmenge im Internet sollen untersucht werden. Parallel dazu werden gesetzliche Gegenmaßnahmen vorgeschlagen.

Ziel ist in jedem Fall der grenzenlose Binnenmarkt, wobei auch Staaten eingeschlossen werden sollen, die keine EU-Mitglieder sind. Die Vollendung gehört zu den politischen Prioritäten der EU-Kommission, die sich davon mehr Wirtschaftswachstum und mehr Arbeitsplätze verspricht. Privatkunden sollen wie Großinvestoren vom grenzenlosen Binnenmarkt profitieren. Seit 2015 hinterfragt die Kommission Unternehmen und Verbände, auf welche Hindernisse Verbraucher stoßen können, wenn sie im EU-Ausland Finanzgeschäfte tätigen wollen.

Der aktuelle Aktionsplan zu Finanzdienstleistungen für Privatkunden basiert auf den Ergebnissen der Untersuchungen, die grenzüberschreitende Finanzgeschäfte für private Verbraucher erleichtern sollen. Die Kommission will mit ihrer Initiative erreichen, dass Anbieter von Finanzdienstleistungen aus dem Inland und dem EU-Ausland auf gleiche Weise handeln können. Dabei bleibt die europäische Zentralbank unabhängig und hat keinen Einfluss auf diese Maßnahmen.
Die Realisierung der aufgeführten Punkte läuft parallel zu den Maßnahmen der Fixierung zukünftiger Aktivitäten der Europäischen Union in Verbindung mit der Bekräftigung der Beschlüsse aller Mitglieder beim Treffen zum sechzigjährigen Bestehen der Gemeinschaft in Rom. Keines der Mitglieder hat – trotz zahlreicher Diskussionen – seine Unterschrift verweigert oder unter Bedingungen hinausgeschoben. Solche Ereignisse werden den Bürgern der EU Kraft geben, um auf dem Finanzmarkt die nächsten Jahrzehnte mit Erfolg zu meistern und die 100 Jahr-Feier in 2057 mit wirtschaftlicher Offenheit für alle sicherzustellen. Das ist erklärte Absicht aller 27 Mitglieder.

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