Start Verbraucherschutz 410-Euro-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll angehoben werden

410-Euro-Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter soll angehoben werden

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Unter geringwertige Wirtschaftsgüter versteht man mobile und selbständig nutzbare Gegenstände des Anlagevermögens, deren Beschaffungswert eine bestimmte Betragsgrenze nicht überschreiten darf, um steuerlich geltend gemacht werden zu können. Bis zur Umstellung der in Deutschland genutzten Währung auf den Euro 2002 war hierfür als bedeutendste Grenze die Zahl „800“ ein fester Begriff – in Deutscher Mark.

Mit der Euroumstellung wurde dieser Wert auf 410 Euro festgesetzt. Reminiszenzen ließen zwar weiter von der Zahl „800“ träumen, was wirtschaftlich natürlich nicht zu verstehen war.

Aber nun haben sich Anfang März Union und SPD endgültig über den neuen Grenzwert für geringwertige Wirtschaftsgüter verständigt. Er soll zum Jahreswechsel auf 2018 auf 800 Euro steigen. Unternehmen und Selbständige können hoffen, kleinere Anschaffungen künftig schneller steuerlich geltend machen zu können.

„Es ist uns gelungen, kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe konkret von Bürokratie und Kosten zu entlasten“, betonte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD). Die Entlastung fördere Investitionen. Produzierende Unternehmen hätten mit der Neuregelung ein Verkaufsargument mehr, sagte der CDU-Politiker Christian von Stetten dieser Zeitung.

Ihre Vertreter könnten werben, dass ihre Produkte voll steuerlich berücksichtigt würden. Üblicherweise sind Wirtschaftsgüter über mehrere Jahre abzuschreiben. Der Werteverzehr ist auf Listen festzuhalten. Geringwertige Wirtschaftsgüter können hingegen im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden – nun ab 01. Januar 2018.

Das klingt natürlich prima, aber die Einigung der Koalition ist noch kein fertiges Gesetz… Auch wenn Bundesministerin Zypries sich – wie oben dargestellt – freut, sollten die unternehmerischen Bürger abwarten, ob die Erhöhung wirklich kommt. Die Ministerin erklärt jedenfalls schon mal: Es ist uns gelungen, kleine Mittelständler und Handwerksbetriebe konkret von Bürokratie und Kosten zu entlasten – wenn denn alles durchgeht und daraus die Änderung des relevanten Gesetzes erfolgt.

Das fördert – wie oben dargestellt – Investitionen und tut der Wirtschaft gut. Die Unternehmen können künftig Schreibgeräte, Tablets oder Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro, also fast doppelt so viel, sofort abschreiben. „Dafür habe ich mich schon lange eingesetzt“, sagte Frau Zypries (BMWi, Pressemitteilung vom 07.03.2017).

Weitere Vorteile können aus der „Poolabschreibung“ entstehen. In dem Fall werden Posten, die nicht mehr als 1000 Euro wert sind, zusammengefasst und über fünf Jahre abgeschrieben. Diese Möglichkeit soll es weiter geben.

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