Start Verbraucherschutz Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen den Messenger-Dienst WhatsApp

Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt gegen den Messenger-Dienst WhatsApp

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Der Messenger-Dienst WhatsApp tauscht Informationen mit seinem Mutterkonzern Facebook aus. Sie glauben das nicht? Dann schauen Sie einmal bei Facebook in Ihre Freundesliste. Am besten funktioniert das, wenn Sie dabei keine App nutzen, sondern direkt über den Internetbrowser auf Facebook zugreifen. Die Liste, die sie dann sehen, zeigt Ihre Freunde in einer Rangfolge, die von einem unbekannten Algorithmus automatisiert erstellt wurde. Je höher eine Person positioniert ist, umso höher ist der Informationsaustausch mit dieser. Erscheinen nun bei Ihnen ebenfalls Personen, über die sie mit Facebook kaum, mit WhatsApp dafür umso mehr kommunizieren an einer verhältnismäßig hohen Position?

Zwar hatte Facebook 2014, als das Unternehmen den Messenger-Dienst übernommen hatte, werbewirksam versprochen, keine Daten auszutauschen, doch wurde dieses Versprechen nicht lange eingehalten. Die im August 2016 abgeänderten Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen führten zu einem Protest des Verbraucherzentrale Bundesverband in Form einer Abmahnung. WhatsApp hatte sich in den neuen Bestimmungen das Recht eingeräumt, Benutzerdaten, darunter die Telefonnummer, an Facebook weiterzugeben, unabhängig davon, ob die Nutzer dort Mitglied waren oder nicht.

Da WhatsApp seitdem jedoch nicht auf die Vorwürfe reagiert hat, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband nun vor dem Landgericht Berlin Klage gegen das Unternehmen eingereicht:

„Gegenstand der nun eingereichten Klage ist nicht nur die Löschung der weitergeleiteten Daten. WhatsApp soll ebenso unterlassen, insgesamt acht beanstandete Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie gegenüber den Nutzern zu verwenden. Beispielsweise behält sich WhatsApp das Recht vor, seinen Nutzern ohne deren Einwilligung auch Werbematerial aus der Facebook-Unternehmensgruppe zukommen zu lassen.

„Neben dem Unterlassungsanspruch machen wir auch einen Beseitigungsanspruch geltend. WhatsApp soll dafür sorgen, dass die aus unserer Sicht unzulässig an Facebook übertragenen Daten gelöscht werden – vor allem die der Nicht-WhatsApp-Nutzer. Wir verlangen eine entsprechende Bestätigung“, so Carola Elbrecht, Rechtsreferentin im Marktwächter Digitale Welt beim vzbv.“ (http://www.marktwaechter.de/pressemeldung/vzbv-verklagt-whatsapp)

Zuvor hatte eine kleine Umfrage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gezeigt, dass trotz massiver Bedenken die Nutzer weiterhin an WhatsApp festhielten, obwohl es Alternativen gibt. Der größte Hinderungsgrund eines Wechsels stellt die marktführende Position des Unternehmens dar.

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