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Verbraucherschützer planen Klagewelle

Der Bund der Versicherten (BdV) ist mit einem Urteil des Kölner Oberlandesgericht zu den doppelten Abschlusskosten bei Lebenspolicen nicht einverstanden und plant nun eine Klagewelle.

Klagewelle wird geprüft

„Wir prüfen jetzt eine Klagewelle gegen die deutschen Lebensversicherer, die mit der doppelten Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten den Verbraucher zu Unrecht belasten“, so Axel Kleinlein vom BdV. Im Kern geht es darum, dass die Richter der HDI Lebensversicherung untersagten, für eine fondsgebundene Riester-Police in den ersten fünf Jahren der Laufzeit neben den gezillmerten Provisionen weitere Abschlusskosten in Rechnung zu stellen. Die Lebenstochter des Talanx-Konzern hat das Urteil angenommen und ist nicht in Revision gegangen. Damit ist der Entscheid rechtskräftig.

Urteil geht BdV nicht weit genug

Dem BdV und seinem Vorstandssprecher Axel Kleinlein ist das aber nicht genug. Die Verbraucherschützer kritisieren, dass die Kölner Richter zwar die doppelten Abschlusskosten für die ersten fünf Jahre gestoppt haben. Jedoch gestand das OLG der HDI zu, dass sie weitere Abschlusskosten auf die Zeit ab dem sechsten Jahr der Laufzeit legt. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass dies ist nicht rechtens ist.

Auch andere Versicherer nutzen solche Formulierungen

Nach Angaben des BdV haben auch andere Versicherer ähnliche Formulierungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Daher möchte der BdV nun mittels einer Klagewelle gegen mehrere Gesellschaften eine richterliche Entscheidung zu diesem Punkt erzwingen. Den Gang zum Bundesgerichtshof in dem konkreten Fall hat die HDI mit der Akzeptanz des Entscheides jedoch verhindert. „Wir prüfen jetzt eine Klagewelle gegen die deutschen Lebensversicherer, die mit der doppelten Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten den Verbraucher zu Unrecht belasten“, so Kleinlein.

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