Start Allgemein Bayerischer Anlage-Anbieter von BaFin gestoppt

Bayerischer Anlage-Anbieter von BaFin gestoppt

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Die Amatra GmbH aus dem bayerichen Hohenschäftlarn hat wohl ohne Erlaubnis der BaFin Investments in quantitative Anlagestrategien angeboten. Das hat jetzt ein Nachspiel.

Die BaFin hat mit Bescheid vom 16. September 2016 die Amatra GmbH aufgefordert, die unerlaubt erbrachte Anlageverwaltung abzuwickeln.Die Amatra GmbH, die nach eigenen Angaben auf quantitative Anlagestrategien spezialisiert ist, nahm auf der Grundlage stiller Gesellschaftsverträge Gelder von Personen an und investierte diese. Soweit es sich hierbei um Gelder von natürlichen Personen handelt, erbringt das Unternehmen die Anlageverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis der Bafin, wie die Behörde mitteilte.

Überweisung an Anleger

Mit der Ausführung hat die Behörde Herrn Reinhardt Vogt als Direktor und damit „Organ“ der Gesellschaft beauftragt. Die Grundlage hierfür ist Paragraf 37 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG), wie die Bafin meldet. Wie die BaFin weiter mitteilt, sei Vogt als Direktor der Amatra GmbH verpflichtet, die Finanzinstrumente, die das Unternehmen mit dem Anlagekapital von natürlichen Personen angeschafft hat, auf Depots der jeweiligen Anleger zu übertragen. Alternativ dazu muss er die Verkaufserlöse, die das Unternehmen durch Veräußerung der Finanzinstrumente erhalten hat, an die jeweiligen Anleger überweisen.

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