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Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG und die Volksbank Kraichgau

Auch ein Dokument, was wir am Wochenende in der Redaktion erhalten haben. Es geht um eine Vertraulichkeistvereinbarung zwischen der Volksbank Kraichgau Wiesloch-Sinsheim eG und der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG. Wir erhielten eine sogenannte „Vertraulichkeitserklärung“ aus dem Oktober 2013. Hierin vereinbaren die Vertragsparteien folgendes. Wir zitieren:

Um der Volksbank Krauchgau die Prüfung zu ermöglichen, ob die Investitionen in das Private Placement für die Bank bzw. für die Zwecke seiner Kunden geeignet ist, treffen Lombardium und die Volksbank Krauchgau folgende Absprachen:

Die Bank wird alle vernünftigen Anstrengungen unternehmen, Informationen, die die Strategie – insbesondere der Pfandliste betreffen, wie eigene Betriebsgeheimnisse geheim zu halten und sie weder an Dritte weiterzugeben noch für eigene gewerbliche Zwecke zu nutzen

Die Bank wird Einsicht in die zur Verfügung gestellten Informationen (Pfandliste) nur solchen Mitarbeitern gestatten, die arbeitsrechtlich zur Geheimhaltung verpflichtet sind und aufgrund ihrer Mitwirkung an der Prüfung auf die Einsicht nicht verzichten können.

Diese Vereinbarung liegt uns unterschreiben vor. Was aus dem Geschäft geworden ist, und ob etwas daraus geworden ist wissen wir nicht, auch nicht ob die Bank dann letztlich dem einen oder anderen Kunden eine Empfehlung zu dem Produkt gegeben hat.

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