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HCI MS „Vogerunner“ GmbH & Co. KG – Weg ist das Geld der Anleger

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Das Amtsgericht Hamburg eröffnet das vorläufige Insolvenzverfahren über den Schiffsfonds HCI MS „Vogerunner“ GmbH & Co. KG (Az.: 67c IN 47/16). Von wem können die Anleger des Schiffsfonds HCI MS „Vogerunner“ jetzt Schadensersatz erhalten?

HCI MS „Vogerunner“: Von der Krise in die Insolvenz

Schon seit einiger Zeit laufen die Dinge für den HCI Schiffsfonds MS „Vogerunner“  unbefriedigend. Im Jahr 2012 musste ein Sanierungskonzept beschlossen werden. Allerdings hat dieses nicht wirklich geholfen. Jetzt steht der HCI MS „Vogerunner“ Schiffsfonds vor der Zahlungsunfähigkeit. Für die Anleger bedeutet, dass sie einen Totalverlust erleiden werden.

HCI MS „Vogerunner“ Schiffsfonds als sicherere Kapitalanlage empfohlen

Dabei war die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS „Vogerunner“ als eine sichere Kapitalanlage vermittelt worden. Von vornherein musste aber den Vermittlern klar sein, dass es sich bei ihrer Empfehlung für den Schiffsfonds HCI MS „Vogerunner“ um eine unternehmerische Beteiligung handelt, der auch immer das Risiko des Totalverlustes innewohnt.

HCI MS „Vogerunner“ nicht für sicherheitsorientierte Anleger geeignet

Für sicherheitsorientierte Anleger war deshalb diese Beteiligung ungeeignet. Ein Anlageberater muss aber anleger- und anlagegerecht beraten, das heißt, er muss prüfen, ob das von ihm vermittelte Finanzprodukt den individuellen persönlichen Bedürfnissen seines Kunden entspricht. Sicherheitsorientierten Anlegern hätte er den Schiffsfonds HCI MS „Vogerunner“ nicht anbieten dürfen.

HCI MS „Vogerunner“ nur etwas für mutige Kapitalanleger

 Der Schiffsfonds HCI MS „Vogerunner“ ist nur etwas für Anleger gewesen, die von vornherein auf Risiko setzen und die auch den Verlust ihrer Kapitalanlage in Kauf nehmen wollten. Nach den Beobachtungen von Resch Rechtsanwälte ist dieses allerdings eher eine theoretische Betrachtung. Faktisch wurde den Anlegern versprochen, dass dies eine sichere Kapitalanlage sei, die sogar zur Altersvorsorge dienen könne.

HCI MS „Vogerunnner“: Bank muss auf Kickback Zahlung hinweisen

Wenn die Beteiligung über eine Bank vermittelt wurde, musste diese auch auf die Kickback-Zahlungen hinweisen, die sie für die Vermittlung der Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS „Vogerunner“ erhalten hat. Unter Kickback-Zahlung versteht der Bundesgerichtshof eine Art Innenprovision, die die Bank für die Vermittlung erhalten hat. Damit ist eine verdeckte Innenprovision gemeint, die die Bank neben dem offen ausgewiesenen Agio für die Vermittlung erhält.Der Bundesgerichtshof sieht in der Zahlung einer Innenprovision bzw. Kickback-Zahlung einen Interessenkonflikt, der dem Kunden ungefragt offengelegt werden muss. Der Kunde muss wissen, dass die Bank wohl eher an ihren eigenen Vorteil denkt, als an das Wohl des Kunden.

HCI MS Vogerunner: Anleger erhalten Schadensersatz

Wird der Anleger nicht anleger- und anlagegerecht beraten oder werden ihm wichtige Faktoren, wie die Innenprovision, verschwiegen, steht ihm grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch zu. Der Anleger wird so gestellt, als hätte er die Beteiligung an dem Schiffsfonds HCI MS „Vogerunner“ nicht gezeichnet. Trotz der Insolvenz des Schiffsfonds HCI MS „Vogerunner“ können Anleger also Schadensersatz verlangen und auf diese Art und Weise den Totalverlust verhindern.

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